Ermittlungen zu Indiskretionen in Affäre Dittli eingestellt

Keystone-SDA
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Lausanne,

Die Waadtländer Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen zu Indiskretionen in der Affäre um Staatsrätin Valérie Dittli und beim sogenannten Steuerschild eingestellt. Trotz zahlreicher Befragungen konnten die Personen, die vertrauliche Informationen an die Medien weitergegeben hatten, nicht ermittelt werden.

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Valérie Dittli (Archivbild). - keystone

Dies teilte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit. Der Staatsrat hatte am 1. April und am 1. September 2025 zwei Strafanzeigen gegen Unbekannt eingereicht. Anlass waren Medienberichte mit vertraulichen Informationen, die noch vor der offiziellen Veröffentlichung zweier Untersuchungsberichte erschienen waren.

Der Bericht von Jean Studer befasste sich mit Missständen im damaligen Finanzdepartement von Dittli. François Paychère untersuchte die fehlerhafte Anwendung des Steuerdeckels für Reiche im Kanton Waadt.

Im Zusammenhang mit dem Studer-Bericht wurden rund 20 Personen befragt, darunter Mitglieder des Staatsrats. Die Befragungen hätten jedoch keine Hinweise darauf gegeben, wer die Medien mit den vertraulichen Informationen versorgt hatte, so die Staatsanwaltschaft.

Im Fall des Paychère-Berichts ging es um vertrauliche Informationen, die in der Zeitung «Le Temps» erschienen waren. Aus den Artikeln ging laut Staatsanwaltschaft hervor, dass mehrere Personen, darunter mindestens zwei Mitglieder des Grossen Rats, dem Journalisten Informationen weitergegeben hatten.

Daraufhin befragte die Staatsanwaltschaft alle 150 Mitglieder des Waadtländer Grossen Rats sowie den Autor des Artikels als Zeugen. Der Journalist bestätigte den Inhalt seines Berichts. Keines der befragten Ratsmitglieder räumte jedoch ein, ihm Informationen zugespielt zu haben.

Weitere Ermittlungen könnten die widersprüchlichen Aussagen derzeit nicht klären und den Sachverhalt nicht feststellen, erklärte die Staatsanwaltschaft weiter. Deshalb seien beide Verfahren sistiert worden.

Sollten neue Erkenntnisse auftauchen, könnten die Ermittlungen wieder aufgenommen werden, hiess es weiter. Gegenstand der Verfahren ist eine mögliche Verletzung des Amtsgeheimnisses.

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Kommentare

User #4910 (nicht angemeldet)

Mann macht alles falsch, was man falsch machen kann.

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