Die Abstimmung zur Massentierhaltungsinitiative kommt voraussichtlich noch dieses Jahr vor das Volk. Das Parlament spricht sich gegen das Anliegen aus.
Die Befürworterinnen und Befürworter der Massentierhaltungsinitiative hatten im Ständerat nur Unterstützung von einer Minderheit. (Archivbild)
Die Befürworterinnen und Befürworter der Massentierhaltungsinitiative hatten im Ständerat nur Unterstützung von einer Minderheit. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/PETER SCHNEIDER
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Massentierhaltungsinitiative will die Massentierhaltung verbieten.
  • Der Schutz der Würde der Tiere soll zudem in die Bundesverfassung verankert werden.
  • Das Parlament empfiehlt die Initiative zur Ablehnung.

Das Parlament empfiehlt die Massentierhaltungsinitiative zur Ablehnung. Nach dem Nationalrat hat sich am Mittwoch auch der Ständerat gegen das Volksbegehren ausgesprochen. Und wie die grosse Kammer will er nichts wissen von einem Gegenvorschlag.

Der Ständerat lehnte die Initiative «Keine Massentierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungsinitiative)» mit 32 zu 8 Stimmen bei 4 Enthaltungen ab. Mit 30 zu 14 Stimmen ohne Enthaltungen lehnte er es zudem ab, auf den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates einzutreten.

In beiden Punkten folgte der Ständerat dem Antrag der Mehrheit seiner vorberatenden Kommission. Der Nationalrat hatte sich bereits in der Wintersession im gleichen Sinne geäussert.

Die Gegnerseite argumentierte in der Debatte im Ständerat insbesondere, die Tierschutzgesetzgebung verbiete Massentierhaltung in der Schweiz bereits heute. Es geschehe schon genug, um das Tierwohl zu fördern. Die Initiative würde zudem zu Mehrkosten für Bauernfamilien und die Konsumentinnen und Konsumenten führen.

Bundesrat bietet Gegenvorschlag an

Die Volksinitiative will die Massentierhaltung verbieten und die Würde der Tiere in der Landwirtschaft in die Verfassung aufnehmen. Dafür sollen Anforderungen festgelegt werden, die mindestens denjenigen der Bio-Suisse-Richtlinien von 2018 entsprechen. Die Initiative verlangt ausserdem Vorschriften für den Import von Tieren und tierischen Erzeugnissen. Sie lässt Übergangsfristen von bis zu 25 Jahren zu.

Der Bundesrat wollte zentrale Aspekte in einen Gegenentwurf aufnehmen. Konkret die tierfreundliche Unterbringung, den regelmässigen Auslauf und die schonende Schlachtung von Nutztieren. Er verzichtete aber etwa auf die Verankerung der Bio-Richtlinien und Importregelungen.

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