Basler Parlament will mehr Rechtsschutz bei Freiheitsentzug
Wer von freiheitsentziehenden Massnahmen der Polizei betroffen ist, soll innerhalb einer festgelegten Frist ein Gericht anrufen können. Der Basler Grosse Rat hat am Mittwoch eine entsprechende SP-Motion für eine Anpassung im Polizeigesetz zum zweiten Mal überwiesen.

Wer von der Polizei über längere Zeit festgehalten wird, kann anschliessend nach der jetzigen Rechtsprechung nur eine Feststellungsverfügung beantragen, jedoch keine richterlichen Entscheid über die Rechtsmässigkeit der Massnahme verlangen. Die Motion von Hanna Bay (SP) verlangt in solchen Fällen einen verbesserten Rechtsschutz. Es soll schneller überprüft werden können, ob ein Freiheitsentzug rechtmässig war.
Bay bezog sich dabei auf einen Fall, der bis ans Bundesgericht gelangte. Ein Demonstrant wurde am 1. Mai 2023 morgens auf dem Weg zur Kundgebung an der Tramhaltestelle von der Polizei kontrolliert und anschliessend bis abends in eine Sammelzelle gesteckt. Er geriet also bereits vor der Demo, die später teilweise eingekesselt wurde, in Polizeigewahrsam.
Sein Gesuch um richterliche Prüfung des Freiheitsentzugs scheiterte beim Appellationsgericht und schliesslich gemäss Urteil vom 20. März 2025 vor Bundesgericht. Der jetzige Weg via Feststellungsverfügung dauere viel zu lange, sagte Bay.
Der Entscheid für die Zweitüberweisung ihres Vorstosses fiel mit 52 zu 41 Stimmen. Die Regierung hatte beantragt, die Motion als unverbindlicheren Anzug weiter zu behandeln. Dieser Ansicht waren auch die Fraktionen SVP, FDP, LDP und Mitte-EVP. Felix Wehrli (SVP) räumte ein, dass die Verfahrenszeit heute sehr lange dauert, doch das für eine solche Gesetzesänderung zuerst mehrere rechtliche und praktische Fragen geprüft werden sollten.
Auf der anderen Seite sprachen sich SP, Grüne, Basta und GLP für eine Weiterbehandlung als Motion aus. Der Entscheid dafür fiel mit 54 zu 38 Stimmen, womit sie zum verbindlichen Auftrag an die Regierung wird.
Das Recht, einen polizeilich erfolgten Freiheitsentzug unmittelbar überprüfen zu lassen, kennt der Kanton Basel-Stadt lediglich im Rahmen des Hooligan-Konkordats. Andere Kantone kennen bereits eine direkte richterliche Überprüfung von Freiheitsentzügen im Polizeigewahrsam, wie es im Motionstext heisst.










