Laut dem Schweizer Bauernverband (SBV) ist das Tierwohl in der Schweiz schon auf einem hohen Standard. Deswegen sie die Massentierhaltungsinitiative unnötig.
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Am 25. September 2022 stimmt das Schweizer Stimmvolk über die Massentierhaltungsinitiative ab. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Schweizer Bauernverband (SBV) hält die Massentierhaltungsinitiative für unnötig.
  • In der Schweiz gebe es gemäss Tierschutz-Minimalanforderung keine Massentierhaltung.
  • Ausserdem würde die Initiative die Wahlfreiheit der Konsumenten eingeschränkt.

Für den Schweizer Bauernverband (SBV) ist die Massentierhaltungsinitiative unnötig. Die heutige Produktion gemäss Tierschutz-Minimalanforderung stelle bereits keine Massentierhaltung dar, hiess es an der SBV-Jahresmedienkonferenz am Dienstag.

In der Schweiz wird voraussichtlich im Herbst über die Massentierhaltungsinitiative abgestimmt. Diese fordert für die gesamte Tierhaltung den Bio-Standard. Der SBV legte daher an seiner Jahresmedienkonferenz seine Argumente gegen die Initiative dar.

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Ein Mitglied des Initiativkomitees reicht im September 2019 die Unterschriften für die Initiative gegen Massentierhaltung bei der Bundeskanzlei ein. - Keystone

Die Tierhaltung in der Schweiz ist dem SBV zufolge dank umfassenden gesetzlichen Vorgaben auf einem Niveau, das weltweit seinesgleichen sucht. Ausserdem gibt es festgelegte Höchsttierbeständen, tierspezifische Gesundheitsprogramme und agrarpolitischen Tierwohlprogramme.

Passendes Angebot ist da

Labelprodukte stellten zudem sicher, dass die besonders aufs Tierwohl achtende Kundschaft ein passendes Angebot erhalte. Dieses Angebot sei derzeit grösser als die Nachfrage, hält der Bauernverband fest.

Seit der Einführung des ersten Tierschutzgesetzes 1981 habe sich die Nutztierhaltung in der Schweiz weiterentwickelt. Zuerst wurden vor allem Mindestgrössen im Stall festgelegt. Später seien immer mehr qualitative Aspekte (Schmerzvermeidung, Krankheitsbehandlung) dazu gekommen.

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Mastschweine werden in einem Lkw zum Schlachthof transportiert. Foto: Patrick Pleul/dpa - dpa-infocom GmbH

Der Bauernverband verwies auch auf Vorgaben zur Ausbildung der Nutztierhalter, zur Beschäftigungsmöglichkeit, zur Fütterung und den Transportbedingungen. Die Einhaltung der Vorschriften werde zudem durch regelmässige Kontrollen sicher gestellt.

Ein weltweites Unikat sind laut dem SBV die gesetzlich vorgegebenen maximalen Bestandesgrössen bei Geflügel, Schweinen und Kälbern. Die Schweizer Tierhaltung und auch die durchschnittlichen Herdengrössen unterschieden sich generell von jenen im Ausland. Die EU kenne beispielsweise keine Tierschutzvorschriften für Kühe, Schafe oder Ziegen.

Verlust der Wahlfreiheit

SBV-Präsident Markus Ritter erklärte, dass es Konsumenten bereits in der Hand hätten, bestimmte Haltungsformen, mit ihrem Einkaufsverhalten weiter zu fördern. Die Initiative würde den Verlust der Wahlfreiheit bedeuten. Dies, weil Fleisch, Milch, Käse oder Eier nur noch in Bioqualität und -preisklasse erhältlich wären.

Bereits heute sei die Schweiz zur Versorgung der Bevölkerung auf umfangreiche Importe angewiesen. Diese würden sich bei einer Annahme der Initiative, speziell beim Geflügelfleisch, Eiern und Schweinefleisch, stark erhöhen.

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