Kriegsmaterialgesetz und Heiratsstrafe: Das sagt Mitte-Wiederkehr
Der Zuger Mitte-Kantonsrat Roger Wiederkehr äussert sich im Gastbeitrag zum Kriegsmaterialgesetz und zur Heiratsstrafe.

Am 29. November stimmt die Schweiz über wichtige Vorlagen ab. Die vom Parlament beschlossene Revision des Kriegsmaterialgesetzes soll die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Sicherheitsindustrie sichern und die internationale Kooperation stärken. Aus folgenden 3 Hauptgründen empfehle ich die die Annahme der Gesetzesänderung.
Erstens, Sicherung von Arbeitsplätzen. Schweizer Technologie- und Rüstungsfirmen sind eng in europäische Lieferketten eingebunden. Die Flexibilisierung verhindert, dass ausländische Partner Schweizer Zulieferer meiden. Das schützt wertvolle Arbeitsplätze und technologisches Know-how im Land.
Zweitens, Unterstützung von Partnerstaaten. Die Neuerung erlaubt es, die Lieferung von Kriegsmaterial an 36 befreundete Demokratien auch in Konfliktsituationen zu bewilligen, sofern dies mit der Neutralität vereinbar ist. Es stärkt die Solidarität mit westlichen Wertepartnern.
Drittens, erhöhte Handlungsfähigkeit. Der Bundesrat erhält eine kontrollierte Abweichungskompetenz. Dadurch kann er in ausserordentlichen geopolitischen Lagen rasch, flexibel und im nationalen Interesse reagieren.

Die zweite wichtige Abstimmung betrifft die Heiratsstrafe.
Die Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare» zielt darauf ab, die steuerliche Benachteiligung verheirateter Paare bei der direkten Bundessteuer endgültig zu beseitigen. Auch hier gibt es 3 Hauptgründe für eine Annahme der Initiative.
Erstens, Erhalt der gemeinsamen Veranlagung. Im Gegensatz zur reinen Individualbesteuerung bleibt die gemeinsame Steuererklärung bestehen. Dies verhindert ein administratives Bürokratiemonster (keine Verdopplung auf 1,7 Millionen zusätzliche Erklärungen) für die kantonalen Steuerverwaltungen.
Zweitens, Schutz aller Lebensmodelle. Die Vorlage garantiert echte Wahlfreiheit. Sie stellt sicher, dass weder traditionelle Einverdiener-Familien noch moderne Doppelverdiener-Haushalte steuerlich diskriminiert oder zu einem bestimmten Erwerbsmodell gedrängt werden.
Zum Autor
Roger Wiederkehr ist Kantonsrat, Die Mitte, Risch ZG.
Drittens, Vermeidung von unnötigem Aufwand. Für ältere Paare wäre eine Umstellung auf eine Individualbesteuerung (wo jeder Partner alles separat aufteilen muss) kompliziert und mühsam. Die Fairness-Initiative belässt sie in ihrer vertrauten, gemeinsamen Veranlagung, entlastet sie aber gleichzeitig steuerlich.
Hinweis
Dieser Gastbeitrag ist zuerst in der «Zuger Woche» erschienen.












