Im Kanton Jura muss die Regierung mit konkreten Massnahmen die Lohnungleichheit bekämpfen. Dies verlangt eine Initiative der Gewerkschaft Unia, die völlig unbestritten war. Sie wurde mit 88,3 Prozent Ja-Stimmen deutlich angenommen.
Abstimmung Schaffhausen
Ein Wegweiser zeigt zum Stimmlokal. (Symbolbild) - sda
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Zustimmung erfolgte mit 27'614 gegen 3655 Stimmen, Dies bei einer Stimmbeteiligung von 55,85 Prozent, wie die Staatskanzlei mitteilte.

Die Initiative verlangt auf kantonaler Ebene Massnahmen zur konkreten Umsetzung der im Gleichstellungsgesetz des Bundes festgeschriebenen Lohngleichheit. Die politischen Behörden und Wirtschaftskreise haben aus Sicht der Unia Transjurane die Bedeutung der Forderungen der Frauen immer noch nicht begriffen.

Unterstützt wurde das Volksbegehren auch von Parlament und Regierung des Kantons Jura. Die Lohnungleichheit dürfe nicht fortbestehen, hielt die Regierung fest: «Sie ist inakzeptabel, ob im Kanton Jura oder in der Schweiz».

Den Worten will die Regierung nun Taten folgen lassen. Neben der Umsetzung der Lohngleichheits-Charta für den öffentlichen Sektor soll im Kanton Jura etwa auch die 2020 eingeführte Lohngleichheitsanalyse schon für Unternehmen ab 50 Arbeitnehmenden zur Pflicht werden. Im Gleichstellungsgesetz des Bundes ist dies erst ab 100 Stellen der Fall.

Dass es überhaupt eine Volksabstimmung gab, ist eine Folge von Fristen, die es im Kanton Jura einzuhalten gilt. Das Parlament hatte die Initiative im Oktober 2018 für gültig erklärt und im Mai 2019 ihre Umsetzung beschlossen.

Gemäss dem kantonalen Gesetz über die politischen Rechte hätte die Initiative innerhalb von zwei Jahren nach der Validierung umgesetzt werden müssen. Weil dies wegen der besonderen Umstände während der Corona-Pandemie nicht gelang, musste das Volksbegehren nun dem Souverän unterbreitet werden.

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