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Kinderbetreuungs-Initiative ist laut Baselbieter Regierung ungültig

Keystone-SDA Regional
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Liestal,

Eine Initiative der Wirtschaftskammer Baselland ist ungültig, weil sie keine Obergrenze für Kinderbetreuungskosten vorsieht.

Das «Förderprogramm Betriebliche Kinderbetreuung» wird zum 1. September neu aufgelegt. Foto: Uwe Anspach/dpa
Ein Volksbegehren der Wirtschaftskammer Baselland ist laut Regierung rechtsungültig. - dpa-infocom GmbH

Eine von insgesamt 16 eingereichten Volksbegehren der Wirtschaftskammer Baselland ist gemäss Regierung rechtsungültig. Deren Rechtsdienst bemängelt, dass die Initiative für eine «volle steuerliche Anrechnung» der Kinderbetreuungskosten keine Obergrenze definiere, wie die Regierung am Mittwoch mitteilte.

Die im Juli eingereichte formulierte Gesetzesinitiative fordert, dass Erziehungsberechtigte die selbst getragenen Kosten für die Drittbetreuung jedes Kindes bis zum Alter von 14 Jahren von den Steuern abziehen können.

Der Rechtsdienst von Regierungsrat und Landrat kommt zum Schluss, dass die Initiative keinen Höchstbetrag bestimme, sondern einen unbegrenzten Abzug von Betreuungskosten fordere, wie es im Communiqué heisst.

Dies widerspreche der bestehenden Gesetzeslage, die einen nach kantonalem Recht bestimmten Betrag für die Obergrenze festhält. Auch gemäss entsprechenden Bundesgerichtsurteilen bestehe eine kantonale Verpflichtung, den Drittbetreuungsabzug zwingend zu begrenzen.

Nächste Schritte und Hintergründe

Als nächstes hat der Landrat über die Rechtsungültigkeitserklärung zu entscheiden. Der Zentralvorstand der Wirtschaftskammer, unter anderem mit dem Direktor Christoph Buser und dem FDP-Landrat Rolf Blatter, hatte dieses Volksbegehren letztes Jahr zusammen mit 15 weiteren Initiativen zu unterschiedlichen Themen wie Bildung, Verwaltung, Steuerabzüge und Verkehr lanciert.

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Kommentare

User #2954 (nicht angemeldet)

Diese Leute können das von den Steuern abziehen, aber alle Kinderlosen sollen draufzahlen? Sicher nicht! Kinder zu haben ist freiwillig und man sollte sich vorher Gedanken über die Kosten machen!

User #108 (nicht angemeldet)

Alleinstehende leisten, je nach Einkommen, pro Kopf einen deutlich höheren Anteil an direkten Steuern als vergleichbare verheiratete Doppelverdiener – z.B. bei 150'000 CHF Einkommen: 13,8 % vs. 7,3 % Steuerbelastung. So langsam muss es aufhören, dass Alleinstehende vom Staat ausgenommen werden!

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