Karin Keller-Sutter

Keller-Sutter: Eigenmietwert könnte frühestens 2028 fallen

Keystone-SDA
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Bern,

Eigenmietwert könnte nach Zustimmung zur Reform der Wohnraumbesteuerung frühestens 2028 fallen.

Karin Keller-Sutter
Bundespräsidentin Karin Keller-Sutter spricht an einer Medienkonferenz zu den Abstimmungsergebnissen, am Sonntag, 28. September 2025, in Bern. - keystone

Der Eigenmietwert könnte nach der Zustimmung zur Reform der Wohnraumbesteuerung an der Urne frühestens 2028 fallen. Das sagte Finanzministerin und Bundespräsidentin Karin Keller-Sutter am Sonntagabend in Bern vor den Medien.

Das Datum für die Inkraftsetzung stehe aber noch nicht fest, schränkte die Bundespräsidentin ein. Das Eidgenössische Finanzdepartement werde nun die Finanzdirektorenkonferenz (FDK) konsultieren und danach entscheiden.

Die Kantone erhielten so genügend Zeit, um sich auf die Umstellung vorzubereiten.

Etwaige Steuerausfälle liessen sich noch nicht abschätzen, fuhr Keller-Sutter fort. Denn diese hingen nicht nur stark vom Zinsniveau ab, sondern in den Kantonen auch davon, ob überhaupt und wie die Kantone die neue Steuer auf Ferienwohnungen umsetzten.

Auswirkungen des neuen Steuersystems

Eingeführt werden können soll sie für im Wesentlichen selbstgenutzte Zweitwohnungen.

Diese neue Steuer sei ein wesentlicher Teil der Reform, sagte Keller-Sutter. Der Bund habe in der Finanzplanung ab 2029 mögliche Mindereinnahmen von 400 Millionen Franken eingestellt wegen der Streichung des Eigenmietwerts. Das nehme eine Inkraftsetzung der Vorlage ab 2028 aber nicht vorweg.

Mit der nun an der Urne genehmigten, umfassenden Reform der Wohnraum-Besteuerung sei ein jahrzehntelanges Kapitel steuerpolitischer Debatten abgeschlossen, sagte die Finanzministerin.

Kommentare

User #1199 (nicht angemeldet)

Merkwürdigerweise greifen Beispielsweise Steuererhöhungen immer sofort, dagegen jedwelche Vergünstigungen immer erst nach 3 bis 10 Jahren, wenn überhaupt.

User #4595 (nicht angemeldet)

Sofort umsetzen ohne Verzögerung der Souverän hat entschieden. Alles andere ist Arbeitsverweigerung.

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