Kanton Wallis erhält Gesetz zur Videoüberwachung
Der Walliser Grosse Rat verabschiedet ein neues Gesetz zur Kennzeichnung von Videokameras im öffentlichen Raum.

Der Walliser Grosse Rat hat am Donnerstag ein Gesetz zur Videoüberwachung verabschiedet. Videokameras im öffentlichen Raum müssen demnach künftig mit deutlich sichtbaren Informationsschildern gekennzeichnet werden.
Das Gesetz wurde vom Kantonsparlament mit 104 zu 21 Stimmen befürwortet. Es soll die Grundrechte von Personen schützen, die an öffentlichen Orten im Kanton einer Videoüberwachung unterzogen werden. Gleichzeitig soll es zur Sicherheit von Personen und Gütern sowie zur Aufrechterhaltung der Ordnung beitragen.
Das Gesetz legt die Bedingungen und Modalitäten für die Videoüberwachung durch eine Behörde an öffentlichen Orten fest. Es gilt nicht für eine Überwachung, die nur vorübergehend, also für höchstens eine Woche, eingerichtet wird.
Vorläufige Überwachungsmassnahmen fallen in Polizeivorrecht
Die vorübergehende Videoüberwachung, die von der Kantonspolizei eingesetzt wird, um Angriffe auf Einrichtungen, die der Erfüllung ihrer Aufgaben dienen, zu verhindern oder festzustellen, wird in deren Vorrecht fallen.
Die Videoüberwachungssysteme müssen grundsätzlich nicht nur deutlich sichtbar mit Informationsschildern gekennzeichnet werden. Sie sollen auch regelmässig neu bewertet werden. Um sicherzustellen, dass sie weiterhin notwendig und verhältnismässig sind.
Regelmässige Überprüfung der Videoüberwachung
Diese Überprüfung werde bei neuen Installationen alle fünf Jahre erfolgen. Dies erklärte der für das Departement für Sicherheit, Institutionen und Sport zuständige FDP-Staatsrat Stéphane Ganzer. Er sprach von einem Gesetz, das ein Gleichgewicht zwischen Sicherheit und Grundrechten herstelle.
Die Schaffung eines kantonalen Gesetzes über die Videoüberwachung soll die entsprechenden Gemeindeverordnungen ergänzen. Der Gesetzentwurf sah eine Frist von einem Jahr für die Einhaltung der Vorschriften vor, der Rat verlängerte diese auf drei Jahre.