Glarner Regierung schickt Klimagesetz in die Vernehmlassung
Der Kanton Glarus legt einen Gesetzesentwurf vor, um das Netto-Null-Ziel zu erreichen und den Klimaschutz gemäss Verfassung umzusetzen.

Die Vorlage schafft die rechtlichen Rahmenbedingungen, damit der Kanton Glarus seinen Beitrag zur Erreichung des nationalen Netto-Null-Ziels leisten und seiner verfassungsmässigen Verpflichtung zum Klimaschutz nachkommen kann.
Der Gesetzesentwurf geht auf eine Motion aus dem Kantonsparlament zurück und auf einen Entscheid der Landsgemeinde, wie die Regierung am Mittwoch mitteilte. Die Landsgemeinde hatte 2022 beschlossen, den Klimaschutz in der Kantonsverfassung zu verankern.
Kantonale und kommunale Verwaltung bis 2050 klimaneutral
Das vorgeschlagene Klimagesetz sieht vor, die kantonale und kommunale Verwaltung spätestens bis 2050 klimaneutral zu machen.
Damit dieses Ziel erreicht werden kann, sind als Hauptinstrumente ein kantonaler Klimaplan sowie kommunale Klimapläne vorgesehen. Diese Pläne werden konkrete Massnahmen, Zuständigkeiten und Finanzierungen festlegen.
Die Vernehmlassung gibt interessierten Kreisen und der Bevölkerung die Möglichkeit, sich bis 1. September zur Vorlage zu äussern. Das Klimagesetz wird voraussichtlich der Landsgemeinde 2026 zur Abstimmung vorgelegt.