Die Regierung von Glarus beabsichtigt, eine Klimastrategie vor der Ausarbeitung eines Klimagesetzes zu entwickeln.
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Installation einer Solaranlage auf einem Haus Dach. (Symbolbild) - Nau.ch / Simone Imhof
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Die Glarner Regierung will eine Klimastrategie erarbeiten und erst danach ein Klimagesetz schaffen. Das schrieb die Exekutive am Donnerstag in ihrer Antwort auf eine Motion im Landrat, dem Kantonsparlament.

Der Grüne Fraktionspräsident Marius Grossenbacher reichte das Begehren letzten Dezember ein. Die Motion wurde von den Fraktionsspitzen von GLP, SP und Mitte unterstützt. Sie fordert ein Klimagesetz, das den 2022 von der Landsgemeinde in der Kantonsverfassung verankerten Klimaschutz umsetzt.

Das Gesetz solle spätestens der Landsgemeinde 2025 vorgelegt werden. Wie er in seiner Stellungnahme schreibt, sieht es der Regierungsrat als sinnvoller an, zuerst eine Klimastrategie zu erarbeiten.

Strategie vor Gesetzesentwurf

Diese soll gestützt auf eine Gesamtschau die Stossrichtung der Klimapolitik des Kantons festlegen.

Die Klimastrategie soll die Basis für das Klimagesetz bilden. Der Regierungsrat will es in der nächsten Legislatur erarbeiten, die von 2027-2030 dauert.

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die Motion abzulehnen. Der Regierungsrat beriet laut seiner Stellungnahme im September 2023 bereits einen ersten Entwurf eines Klimagesetzes.

Er gelangte dabei «aufgrund des rechtlich und politisch sehr dynamischen Umfelds» aber zur Auffassung, dass zuerst eine Klimastrategie zu erarbeiten ist.

Kritik an der Regierungsentscheidung

Landrat Grossenbacher hatte diese Argumention in seiner Motion bereits vorweggenommen. Die Begründung für das Hinausschieben der Gesetzgebung zum Klimaschutz sei inhaltlich fraglich.

«Es besteht bereits eine umfassende Daten- und Wissensgrundlage, welche für die Erarbeitung einer kantonalen Gesetzgebung zum Klimaschutz herbeigezogen werden kann», schrieb er.

An der Landsgemeinde 2022 sei der Glarner Bevölkerung eine Gesetzgebung für die Umsetzung des Klimaschutzes versprochen worden und nicht eine Klimastrategie.

Allenfalls könne diese parallel zum Klimagesetz erarbeitet werden. Beide Instrumente könnten so bestmöglich aufeinander abgestimmt werden.

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