Genf bestreitet «gesetzeswidrigen Zustand» bei Bundessteuer
Genf weist die Vorwürfe des Bundes zurück und betont, alle Steuern fristgerecht an den Bund überwiesen zu haben.

Die «zusätzlichen Steuereinnahmen» von 600 bis 800 Millionen Franken, die der Bund vom Kanton Genf erwartet, sind laut dem Kanton auf eine «geänderte Anweisung des Bundes» zurückzuführen. Genf bestreitet den Vorwurf des Bundes vom Montag, der ihm einen «gesetzeswidrigen Zustand» vorgeworfen hatte.
Dies stellte das zuständige Departement für Finanzen, Personal und Aussenbeziehungen am Mittwoch in einer Mitteilung fest. Der Kanton betonte, dass alle für den Bund erhobenen Beträge regelmässig und vollständig innerhalb der geltenden Fristen an den Bund überwiesen worden seien.
Bund ändert Praxis – Genf folgt
Die Praxis der provisorischen Rechnungsstellung sei von der Rechnungsprüfung des Kantons und auch von der Bundesverwaltung bis 2023 nie in Frage gestellt worden. Zu diesem Zeitpunkt habe der Bund seine Praxis geändert und den Kanton aufgefordert, dies ebenfalls zu tun. Das habe der Kanton akzeptiert.
Im Januar 2025 habe Genf daher «auf Antrag der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV)» eine Finanzplanung für die Jahre 2022 und 2023 erstellt. Eine Praxis, die «bis Oktober 2025 fortgesetzt wurde, bis die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) eine gegenteilige Anweisung erteilte», so der Kanton Genf.
Die EFK forderte den Kanton auf, den Finanzplanungsperimeter auf die Jahre 2019 bis 2024 auszudehnen und die Erstellung der Aufstellungen zu beschleunigen. Dadurch sei die mit der EFV vereinbarte Planung geändert worden, heisst es weiter.
Bund: Keine provisorischen Steuerrechnungen
Der Kanton wirft dem Bund eine «unangemessene Kommunikation» vor, wenn er darauf hinweise, dass diese Verhaltensweisen gegen die Gesetzgebung verstosse. Er versicherte, dass Genf «immer Transparenz gezeigt hat, indem der Kanton dem Bund kontinuierlich alle seine Projektionen zur Verfügung gestellt hat».
Der Bund hatte am Montag mitgeteilt, dass er in der vergangenen Woche vom Kanton Genf darüber informiert worden sei, dass dieser für die Jahre 2019 bis 2024 in einem grösseren Umfang als angenommen keine provisorischen Steuerrechnungen ausgestellt hatte. Das widerspreche dem Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer, wonach mindestens eine provisorische Steuerrechnung ausgestellt werden müsse.










