Für die St. Galler Steuererklärung braucht es neu ein E-Login
Wer im Kanton St. Gallen die Steuererklärung weiterhin online ausfüllen will, muss sich 2026 umstellen: Für den Start braucht es neu ein E-Login und die Formulare wurden komplett überarbeitet. Unterstützung gibt es durch einen ausgebauten Support – auch am Wochenende.

Wird alles einfacher? Der Kanton St. Gallen hat die Online-Steuererklärung überarbeitet und neu konzipiert. An der Medienorientierung vom Mittwoch lobte Felix Sager, Leiter des kantonalen Steueramtes, die Lösung namens E-Tax als «intuitiv erlebbar». Sie sei mit vielen Angeboten ergänzt worden, die beim Ausfüllen helfen könnten.
Die bisherige Software zum Download war 20 Jahre alt und wird nicht mehr angeboten. Die Steuerpflichtigen haben also keine Wahl. Sie müssen sich mit dem neuen Zugang via E-Login und den veränderten Online-Formularen befassen.
Zu den Vorteilen der neuen webbasierten Anwendung gehört, dass ortsunabhängig und mit verschiedenen Geräten darauf zugegriffen werden kann – also auch via Smartphone oder Tablet. Das heisst auch, dass keine Software mehr heruntergeladen werden muss. Die Daten zum Einkommen und zu den Abzügen werden neu zentral gespeichert und nicht mehr wie bisher lokal auf dem eigenen Computer.
Die vielleicht grösste Neuerung ist der Zugang zu E-Tax. Künftig müssen sich die Steuerpflichtigen für das E-Login registrieren, wollen sie die Steuererklärung weiterhin online einreichen. Im Kanton St. Gallen haben zuletzt 138'000 Personen (44 Prozent der Steuerpflichtigen) die Steuererklärung vollständig elektronisch eingereicht – also ohne noch eine Quittung zu unterschreiben.
E-Login sei der Startpunkt für alle digitalen Servicelösungen des Kantons sowie der Gemeinden, erklärte Staatssekretär Benedikt van Spyk an der Medienorientierung. Ziel sei es, «eine moderne, benutzerfreundliche und standardisierte Online-Verwaltung voranzutreiben».
Für die Registrierung müssen die Steuerpflichtigen zuerst auf ihrem Smartphone eine App namens «Agov Access» herunterladen. Der Anmeldeprozess startet auf der Homepage des Steueramtes unter «E-Tax». Es braucht eine Email-Adresse, die mit einem Code verifiziert wird, danach muss etwa mit dem Smartphone ein QR-Code gescannt und eine zweistufige Authentifizierung eingerichtet werden. Den Ablauf kennt man vom E-Banking.
Hat alles geklappt, könnte nun E-Tax getestet und die Steuererklärung online ausgefüllt werden. Was aber, wenn man sich die Arbeit gar nicht selber macht, sondern ein Treuhandbüro beauftragt? Im E-Login-System können Berechtigte bezeichnet werden, die die Steuerdaten bearbeiten dürfen.
Weil damit gerechnet wird, dass es beim E-Login Probleme und Fragen gibt, bietet der Kanton einen Telefonsupport sowie eine Ticketbearbeitung an und zwar vom 12. Januar bis am 17. April werktags von 8 bis 21 Uhr. Vom 14. Februar bis am 29. März können auch am Samstag und Sonntag Fragen gestellt werden und zwar jeweils von 13 bis 19 Uhr.
Schon seit einigen Jahren bieten die Steuerämter von Gemeinden und Kanton einen «Live Chat» (steuern-sg.ch) für Fragen zur Steuererklärung an. Werktags wird die Funktion mit dem direkten Kontakt zu einer Steuerexpertin oder einem Steuerexperten zu den Bürozeiten bis 18 Uhr angeboten. An den Abenden und an den Wochenenden gelten die gleichen Zeiten wie für den E-Login-Support.
An der traditionellen Januar-Medienkonferenz informiert das Steueramt jeweils über alle Neuerungen im Zusammenhang mit der Steuererklärung.
Thema war dieses Mal der höhere Fahrkostenabzug, von dem die Steuerpflichtigen für das abgelaufene Jahr profitieren können. Die politisch umstrittene Steuererleichterung setzten die bürgerlichen Fraktionen von FDP, Mitte-EVP und SVP durch. Im November 2024 wurde sie an der Urne knapp mit 50,8 Prozent Ja-Stimmen gutgeheissen.
Konkret erhöht sich der Abzug für Pendlerfahrten zwischen dem Wohn- und dem Arbeitsort ab 2025 von bisher 4595 auf 8000 Franken. Der Kanton rechnet mit einem Rückgang bei den Steuereinnahmen von 4 Millionen Franken. Weitere 4,3 Millionen Franken entgehen den Gemeinden.
Ab 2026 gilt dann eine weitere Änderung bei den Fahrkosten. Der Abzug für die Benützung des privaten Fahrzeugs wird von 70 auf 75 Rappen pro Kilometer erhöht. Diese Anpassung, mit der Bundesvorgaben vollzogen werden, wirkt sich aber erst für die nächste Steuererklärung aus.






