FDP reicht in Zürich Referendum gegen Belegungsvorschriften ein
Die Stadtzürcher FDP hat das Referendum gegen neue Belegungsvorschriften eingereicht.

Die Stadtzürcher FDP hat am Freitag ein Referendum gegen neue Belegungsvorschriften eingereicht. Sie stört sich daran, dass der Lohn bei günstigen privaten Wohnungen nur zu Beginn kontrolliert wird. Insgesamt wurden 2600 Unterschriften eingereicht, wie die FDP Stadt Zürich am Freitag mitteilte.
Diese müssen noch auf ihre Gültigkeit geprüft werden. Nötig wären 2000 für ein Referendum. Die FDP kritisiert, dass Personen, die später viel verdienen oder erben, weiterhin günstig wohnen könnten.
Kontroverse um Paragraf 49b
Der Paragraf 49b betrifft nur günstige private Wohnungen, die bei Aus- und Umzonungen entstehen. Das Stadtparlament hatte sich darauf geeinigt, die Einkommensverhältnisse der Mieterinnen und Mieter beim Mietantritt zu kontrollieren. Einziehen soll nur, wer höchstens das Vierfache des Mietzinses verdient.
Der erste Entwurf sah gar keine Kontrollen vor. Der Paragraph sieht weitere Einschränkungen vor. Wie bei städtischen Wohnungen dürfte die Anzahl Zimmer nur eines mehr sein als die Anzahl Bewohner.
In einer Vierzimmerwohnung müssten also mindestens drei Personen wohnen.










