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    Einbürgerung: Aargauer Gericht kritisiert Parlamentskommission

    Keystone-SDA Regional
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    Aarau,

    Das Aargauer Verwaltungsgericht hat die Einbürgerungskommission des Grossen Rates kritisiert. Die Kommission hatte das Gesuch eines Mannes wegen eines früheren Verkehrsdelikts abgelehnt. Diese schematische Ablehnung ist laut Gericht eine Rechtsverletzung.

    Die Einbürgerungskommission des Aargauer Kantonsparlaments hat laut Gericht rechtswidrig gehandelt: Sie lehnte das Einbürgerungsgesuch eines Studenten ab. Er war wegen eins Verkehrsde...
    Die Einbürgerungskommission des Aargauer Kantonsparlaments hat laut Gericht rechtswidrig gehandelt: Sie lehnte das Einbürgerungsgesuch eines Studenten ab. Er war wegen eins Verkehrsde... - Keystone/CHRISTIAN BEUTLER

    Das Verwaltungsgericht hiess die Beschwerde des Studenten gegen den Entscheid der Einbürgerungskommission (EBK) gut, wie aus dem am Freitag veröffentlichten Urteil hervorgeht. Die Richterinnen und Richter erteilten dem in der Schweiz geborenen Mann das Gemeinde- und Kantonsbürgerrecht.

    Das Verwaltungsgericht stufte die Ablehnung des Gesuchs durch die EBK als willkürlich ein. Die Kommission wende die Leitlinien des Staatssekretariats für Migration schematisch an, anstatt eine verfassungsrechtlich gebotene Einzelfallprüfung vorzunehmen.

    Die EBK habe das ihr zustehende Ermessen nicht ausgeübt und rechtswidrig gehandelt. «Damit behandelte sie die massgebenden Bestimmungen in einer Weise, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts und des Verwaltungsgerichts ausdrücklich unzulässig ist», heisst es in der Begründung.

    «Darin liegt eine vor Verwaltungsgericht justiziable Rechtsverletzung.» Die EBK habe sich den Strafbefehl nicht angeschaut. Die Wartefrist, um nach einem Strafbefehl ein Einbürgerungsgesuch einzureichen, sei zudem fast abgelaufen gewesen.

    Zweimal rechts auf A1 überholt

    Das Verkehrsdelikt überschreite zwar die Bagatellschwelle, hält das Verwaltungsgericht fest. Es liege jedoch keine erhebliche Straffälligkeit vor. Da der Gesuchsteller seither eine Lebensführung ohne Tadel aufweist sowie die Probezeit und die kantonale Wartefrist abgelaufen sind, besteht laut Gericht kein Grund für eine weitere Verweigerung.

    Die EBK hatte das Gesuch abgelehnt, weil der Mann im Jahr 2019 wegen grober Verkehrsregelverletzung verurteilt worden war. Der Mann war auf der Autobahn A1 auf einer Länge von zwei Kilometern zweimal rechts an Autos vorbeigefahren. Die Staatsanwaltschaft verurteilte ihn dafür per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen. Die Probezeit betrug drei Jahre.

    Im März 2023 reichte der Mann ein Einbürgerungsgesuch ein. Die Wohngemeinde befürwortete den Antrag und sicherte das Gemeindebürgerrecht zu. Die EBK sah das anders. Das Verwaltungsgericht erteilte dem Mann nun das Gemeinde- und Kantonsbürgerrecht. (Urteil WBE.2024.370 vom 24.7.2026)

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    Kommentare

    User #6283 (nicht angemeldet)

    Herrjeh, unsere Richter! Es ist nur noch haarsträubend, wie oft das Recht von der Judikative doch verbogen wird...

    User #4610 (nicht angemeldet)

    Keine Doppelbürger!!

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