Aarau: Feuerwerksverbot fällt ab Freitagmittag
In Aarau wird das Verbot von Feuerwerk, Höhenfeuern und Himmelslaternen am Freitag, 11. September, 12.00 Uhr aufgehoben. Offenes Feuer bleibt verboten.

Die Niederschläge der letzten Tage haben auf dem Stadtgebiet zu einer leichten Verbesserung der Lage in Bezug auf die Trockenheit geführt. Aufgrund der Niederschläge der letzten Tage weisen die Bodenmessdaten wieder eine gesteigerte Feuchtigkeit auf, wenn auch auf tiefem Niveau. Experten der Abteilung Wald (BVU), der Aargauischen Gebäudeversicherung und des KFS AG haben die Lage beurteilt.
Aufgrund der reduzierten Risiken und Gefahren ist die Aufrechterhaltung eines absoluten Feuerverbots nicht mehr notwendig. Mit Allgemeinverfügung vom 27. August 2026 hat das Departement Gesundheit und Soziales daher das absolute Feuerverbot aufgehoben und durch ein bedingtes Feuerverbot ersetzt.
Die tieferen Temperaturen und der Regen der vergangenen Tage führen betreffend Brandgefahr auf dem Stadtgebiet zu einer leichten Entspannung. Es gilt die Gefahrenstufe 4. Für das gesamte Kantonsgebiet gilt weiterhin ein bedingtes Feuerverbot gemäss Allgemeinverfügung des Departements Gesundheit und Soziales vom 27. August 2026. Gestützt auf dieses bedingte Feuerverbot ist Feuerwerk nach Massgabe der kommunalen Reglemente erlaubt und offenes Feuer bleibt weiterhin verboten.
Gestützt auf eine Beurteilung der aktuellen Lage sind keine darüber hinausgehende Einschränkungen für das Stadtgebiet notwendig, um die Sicherheit zu gewährleisten. Das vom Stadtrat mit Allgemeinverfügung vom 27. Juli 2026 angeordnete absolute Verbot von Feuerwerk, Höhenfeuern und Himmelslaternen ist somit nicht mehr erforderlich und nicht mehr verhältnismässig. Es wird aufgehoben.
Die Allgemeinverfügung des Stadtrates vom 27. Juli 2026 betreffend Feuerwerksverbot sowie Verbot von Höhenfeuern und Himmelslaternen wird mit Geltung ab Freitag, 11. September 2026, 12.00 Uhr, aufgehoben.
Diese Allgemeinverfügung tritt mit ihrer Publikation in Kraft.











