Die St. Galler SVP will Abstandsregeln für Windräder ermöglichen

Die St. Galler SVP will mit einer Motion erreichen, dass die Gemeinden Mindestabstände zwischen Windenergieanlagen und Siedlungen festlegen können. Der Kanton hält solche gesetzlichen Regelungen aktuell für unzulässig.

Die SVP will mit einer Gesetzesänderung erreichen, dass St. Galler Gemeinden Mindestabstände von Windenergieanlagen zu Wohnsiedlungen in ihre Baureglemente aufnehmen können. (Symbolbild)
Die SVP will mit einer Gesetzesänderung erreichen, dass St. Galler Gemeinden Mindestabstände von Windenergieanlagen zu Wohnsiedlungen in ihre Baureglemente aufnehmen können. (Symbolbild) - KEYSTONE/DPA/SVEN HOPPE

Geht es nach dem Willen der SVP, sollen die St. Galler Gemeinden in ihren Baureglementen künftig Mindestabstände von Windenergieanlagen zu Wohnsiedlungen festlegen dürfen. Dazu will die Fraktion in der kommenden Sommersession eine Motion in den Kantonsrat einbringen, wie aus einer Mitteilung der Partei vom Mittwoch hervorgeht.

Mit der Motion könnte die Regierung beauftragt werden, das kantonale Planungs- und Baugesetz (PBG) anzupassen. Die Änderung soll Gemeinden «ausdrücklich ermächtigten», Mindestabstände für Windenergieanlagen in ihren Baureglementen festschreiben zu dürfen. Alles andere sei eine «ungerechtfertigte Einschränkung» der Gemeindeautonomie, so die SVP.

Anfang 2025 hatte die Stimmbevölkerung von Au eine solche Abstandsregel befürwortet. In das kommunale Baureglement sollte ein Mindestabstand von 500 Metern aufgenommen werden.

Im November kam das kantonale Bau- und Umweltdepartement jedoch zum Schluss, dass Abstandsbestimmungen für Windenergieanlagen in den Baureglementen der St. Galler Gemeinden unzulässig seien. Die Rechtsgrundlage auf kantonaler Ebene für solche Abstandsregeln fehle. Im Planungs- und Baugesetz des Kantons seien etwa Wald- oder Gewässerabstände vorgesehen, aber keine Mindestabstände zu Windenergieanlagen, hiess es damals.

Die SVP verweist in ihrer Mitteilung darauf, dass es in mehreren St. Galler Gemeinden Bestrebungen gebe, solche Mindestabstände in das jeweilige Baureglement aufzunehmen. Zudem habe das Bundesgericht zu einem ähnlichen Fall im Berner Jura entschieden, dass Abstandsregelungen für Windkraftanlagen rechtmässig seien.

«Dieser Bundesgerichtsentscheid zeigt auf, dass die kommunale Regelung von Mindestabständen auch für St. Galler Gemeinden möglich sein soll», schreibt die SVP in ihrer Motion.

Kommentare

User #2172 (nicht angemeldet)

Am liebsten gar keine Windräder, ist Mega hässlich in der Landschaft😡

User #5607 (nicht angemeldet)

Das erste Mal in diesem Monat, dass ich von der SVP etwas Sinnvolles lese. Allerdings fehlt mal wieder ein Vorschlag von der SVP, wie man diese Abstände genau festlegt usw. Da wurde mal wieder nicht weit genug gedacht bei der Einreichung der Motion.

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