Berner Spitäler sind auf EU-Arbeitskräfte angewiesen
Würde die Personenfreizügigkeit wegfallen, hätte das Gesundheitswesen wohl ein Personalproblem, schreibt der Berner Regierungsrat.

Das Wichtigste in Kürze
- Personen mit EU-Staatsbürgerschaft arbeiten überdurchschnittlich oft im Gesundheitswesen.
- Das geht aus einer Antwort des Berner Regierungsrats hervor.
- Bei einem Wegfall der Personenfreizügigkeit würde der Fachkräftemangel deshalb verschärft.
Der Berner Regierungsrat geht von einer hohen Abhängigkeit des Gesundheitswesens von Arbeitskräften aus dem EU-Raum aus. Dies schreibt er in seiner Antwort auf einen Vorstoss von GLP-Grossrat Tobias Vögeli.
Dieser wollte wissen, wie abhängig Berner Spitäler, Heime und Einrichtungen von Fachkräften aus dem EU-Raum seien.

Dabei zeigt der Regierungsrat zwar ein differenziertes Bild auf. Doch in der Bilanz gelangt er dennoch zum Schluss: Bei einer Kündigung der Personenfreizügigkeit würde die bereits heute angespannte Lage bei der Rekrutierung von Fachkräften im Gesundheitswesen weiter verschärft.
EU-Arbeitskräfte in Spitälern: Leicht rückläufig
Der Regierungsrat zieht dazu die neusten verfügbaren Daten von 2024 heran. Zusätzlich vergleicht er sie mit denjenigen von 2016.
Beim Spitalpersonal zeigt sich so: Insgesamt hat die Gesamtzahl der Mitarbeitenden stärker zugenommen als die Zahl der Mitarbeitenden aus der EU.

Der Anteil des EU-Personals ist demnach leicht gesunken. Doch im Vergleich zur Gesamtbevölkerung des Kantons Bern liegt der Anteil EU-Bürgerinnen und -Bürger beim Spitalpersonal fast doppelt so hoch.
Das hiesse also: Personen aus der EU arbeiten sehr oft in Spitälern. Fallen sie weg, sind insbesondere Spitäler betroffen.
Immer stärkere Abhängigkeit bei Alters- und Pflegeheimen?
Bei Alters- und Pflegeheimen sind die Zahlen zwar niedriger: Es gibt insgesamt weniger Mitarbeitende und der Anteil aus der EU ist etwas kleiner. Doch ist dieser übers letzte Jahrzehnt stark angewachsen und hat sich beinahe verdoppelt.
Die Interpretation wäre hier wohl: In dieser Branche ist es noch schwieriger geworden, einheimische Fachkräfte zu finden.

Mit dem Vorbehalt, dass der Regierungsrat hier auf eine etwas schmale Datenlage zurückgreifen muss. Statt Werten aus der offiziellen Statistik war eine Befragung der Institutionen nötig. Längst nicht alle haben aber geantwortet.
Zahlen sind nicht alles
Der Regierungsrat gibt auch zu bedenken, dass die Zahlen noch nicht alles aussagen. So könnte man etwa nicht nach dem Aufenthaltsstatus differenzieren. Auch wisse man nicht, wer etwa in der Schweiz geboren wurde und hier die Ausbildung abgeschlossen habe. Personen mit Aufenthaltsbewilligung C wären nämlich nicht von einer Anpassung oder Kündigung der Personenfreizügigkeit betroffen.
Nichtsdestotrotz: Der Regierungsrat geht von einem Anteil von Mitarbeitenden mit EU-Staatsangehörigkeit im Berner Gesundheitswesen von rund 13 bis 19 Prozent aus. In der Gesamtbevölkerung sind es rund 10 Prozent.
Zu berücksichtigen wäre auch, so der Regierungsrat, dass nebst der Personenfreizügigkeit in erster Linie die Attraktivität der Arbeitsbedingungen ausschlaggebend sei.
Dennoch ist der Regierungsrat der Meinung: Eine Einschränkung oder Kündigung der Personenfreizügigkeit könnte «die Ausschöpfung des Arbeitskräftepotenzials im europäischen Raum beeinträchtigen».












