Revision Datenschutzgesetz: Grüne lehnen die Vorlage ab
Zu wenig Persönlichkeitsschutz, zu wenig staatliche Transparenz: So bewerten die Grünen die Totalrevision des Gesetzes über die Information und den Datenschutz.

Statt mehr Transparenz zu schaffen, macht es die Totalrevision des Gesetzes über die Information und den Datenschutz (IDG) schwieriger, an staatliche Informationen zu gelangen.
Zudem werden besondere Personendaten, wie Informationen zur ethnischen Herkunft oder biometrische Daten, zu wenig geschützt.
Die Grünen lehnen die zögerliche und ungenügende Vorlage ab, welche die vorberatende Kommission an den Kantonsrat überwiesen hat.
Beide Ziele der Totalrevision wurden nicht erreicht
Mit der Totalrevision des Gesetzes über die Information und den Datenschutz (IDG) sollten das Handeln öffentlicher Organe transparenter gemacht und die Grundrechte von Personen stärker geschützt werden.
Beide Ziele werden nicht erreicht – obwohl es neu ein Schlichtungsverfahren im Rahmen des Informationszugangs geben soll und KI-Einsätze auf mögliche Verletzungen der Grundrechte überprüft werden müssen.
Weniger Transparenz auf Gemeindeebene
Anders als die Grünen es verlangen, soll der Zugang zu staatlichen Informationen in vielen Bereichen pauschal eingeschränkt werden: so etwa bei Anträgen, Mitberichten und Stellungnahmen zu Geschäften der Gemeinde-Exekutiven und der Zweckverbände.
Das widerspricht dem Öffentlichkeitsprinzip, nach dem staatliches Handeln möglichst transparent und nachvollziehbar zu machen ist.
Diese unnötige Verschärfung zeugt von einem Misstrauen gegenüber den Bürgern und schwächt das Vertrauen in die demokratischen Institutionen.
Persönlichkeits- und Diskriminierungsschutz werden geschwächt
Ebenso problematisch ist es aus Sicht der Grünen, den Persönlichkeits- und Diskriminierungsschutz zu schwächen.
Bis jetzt braucht es für die Bearbeitung besonderer Personendaten eine hinreichende gesetzliche Grundlage.
Dieser Grundsatz, dass ein staatlicher Zugriff auf solche sensiblen Daten klar definiert und begrenzt sein muss, wird mit dem neuen IDG aufgeweicht.
Regelung gegen Massenüberwachung fehlt!
Zudem sind Technologien zur Massenüberwachung mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf nicht geregelt.
Dieses Versäumnis führt dazu, dass Personen im öffentlichen Raum anhand ihrer biometrischen Daten automatisch identifiziert werden können. Damit sind sowohl ihre Privatsphäre als auch ihre persönliche Freiheit bedroht.
Darum sind auch Pilotprojekte für den Einsatz solcher biometrischer Erkennungssysteme nicht zielführend.
Für die Grünen ist klar: Ein Gesetz, das die Grundrechte der Menschen im Kanton Zürich nicht ausreichend schützt, ist abzulehnen, beziehungsweise an die Regierung zur Überarbeitung zurückzuschicken.