Baselland

    Baselbieter Landrat will Einbruchschutz nicht subventionieren

    Keystone-SDA Regional
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    Liestal,

    Der Parlament des Kantons Basel-Landschaft hat sich am Donnerstag gegen weitere finanzielle Unterstützung beim Schutz vor Einbrüchen ausgesprochen. Es folgte damit der Empfehlung der Regierung.

    SVP-Landrätin Nicole Spiegel will kantonale Unterstützung für Personen, die ihre Häuser und Wohnungen gegen Einbrüche aufrüsten. (Symbolbild)
    SVP-Landrätin Nicole Spiegel will kantonale Unterstützung für Personen, die ihre Häuser und Wohnungen gegen Einbrüche aufrüsten. (Symbolbild) - KEYSTONE/WALTER BIERI

    Der Vorstoss wurde mit 64 zu 7 Stimmen ohne Enthaltungen abgelehnt. Unterstützung fand er nur bei Teilen der SVP. Die anderen Parteien stimmten dagegen.

    «Wir sprechen nicht über eine Luxusinvestition, sondern über die Sicherheit der Bevölkerung» sagte Motionärin Nicole Spiegel (SVP). Sie zeigte sich von der ablehnenden Argumentation der Regierung nicht überzeugt – eine gesetzliche Grundlage gebe es tatsächlich nicht, aber sie könne geschaffen werden.

    Béatrix von Sury (Mitte) pflichtete Spiegel bei, insoweit als die Sicherheit der Bevölkerung Aufgabe des Kantons sei. Die Motion bezeichnete sie aber als den falschen Weg. Auch im Votum von Jacqueline Bader (FDP) war eine gewisse Sympathie für den Vorstoss zu hören, die Fraktion sei aber dennoch dagegen. Auch SP, Grüne-EVP und GLP lehnten die Motion ab.

    Hohe Einbruchszahlen angeführt

    Spiegel forderte mit ihrer Motion vom November 2025 ursprünglich ab dem 1. Januar 2026, dass die Regierung Personen mit einem «angemessenen finanziellen Beitrag» unterstützt, die ihre Häuser und Wohnungen mit einbruchshemmenden Massnahmen aufrüsten. Grund dafür sei die überdurchschnittlich hohe Anzahl von Einbrüchen im Baselland. Diese lägen gemäss Daten der Versicherung Axa zwischen 2019 und 2024 bei 4,6 pro 1000 Haushalte. Damit befinde sich das Baselbiet nach Genf (8,5), der Waadt (5,4) und Basel-Stadt (0,5) an vierter Stelle.

    Die Regierung lehnte die Motion ab. Sie argumentierte, dass der Ersatz von bestehenden Anlagen bis zum Wegfall des Eigenmietwerts steuerlich zum Abzug gebracht werden könne. Danach sei dies nicht mehr möglich und Mietende hätten keinen Anspruch. Andere Abzüge seien gemäss Kantons- und Bundesrecht nicht zulässig. Im Einklang mit ihrer Finanzstrategie wolle die Regierung auch keine weiteren finanziellen Leistungen erbringen.

    Kommentare

    User #3399 (nicht angemeldet)

    Dann änder wenigstens das Gesetz. Denn wie kann liest gibt es immer mehr jungentliche Verbrecher. Die müssen zwingen eingesperrt werden können. Nicht am nächsten Tag draussen.

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