Appenzellerland

Ausserrhoder Parteien stellen sich nur teils hinter die Spitalpläne

Keystone-SDA Regional
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Herisau,

Die Ausserrhoder Parteien haben sich während der Vernehmlassung nur teilweise hinter die Gesetzesrevision zum Spitalverbund gestellt. Dank dieser sollen sich künftig private Investoren finanziell unter anderem am Spital Herisau beteiligen dürfen. Die SP beispielsweise fordert, dass der Kanton die Aktienmehrheit behält.

Am Spital Herisau sollen sich nach dem Willen der Regierung künftig auch private Investoren beteiligen können. (Archivbild)
Am Spital Herisau sollen sich nach dem Willen der Regierung künftig auch private Investoren beteiligen können. (Archivbild) - KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER

Mit den aktuellen gesetzlichen Grundlagen haben das Spital und das Psychiatrische Zentrum in Herisau keine Zukunft mehr. Diese Botschaft vermittelte unter anderem SP-Gesundheitsdirektor Yves Noël Balmer im Februar an einer Medienkonferenz in Herisau und skizzierte, welche Anpassungen aus Sicht der Regierung notwendig sind. Bis Freitag konnten die Parteien ihre Stellungnahmen abgeben, woraus sich ein erstes Stimmungsbild ableiten lässt.

Die Partei des Gesundheitsdirektors stellt sich im Grundsatz hinter die damals präsentierten Pläne: Das Akutspital und das Psychiatrische Zentrum Appenzell Ausserrhoden (PZA) in Herisau sollen in zwei privatrechtliche Aktiengesellschaften aufgespalten und privaten Investoren dank einer Revision des Spitalverbundgesetzes die Möglichkeit gegeben werden, sich an diesen Gesellschaften finanziell zu beteiligen. Auch vollständige Übernahmen durch Dritte wären möglich. Allerdings knüpft die SP ihre Zustimmung an Bedingungen.

Die finanzielle Lage des Spitalverbundes Appenzell Ausserrhoden (SVAR) mit dem Spital und der Psychiatrischen Klinik ist ernst, schrieb die SP in einer Stellungnahme im Rahmen der Vernehmlassung. Ein unverändertes Weiterführen der bisherigen Struktur sei deshalb «keine tragbare Option».

Die Aufteilung in zwei Aktiengesellschaften sei sinnvoll und eine Beteiligung privater Akteure schliesse die Partei «nicht grundsätzlich» aus. Diese würden sich allerdings primär nach wirtschaftlichen Interessen ausrichten, und was sich nicht rechne, werde abgebaut. Daher formulierte die SP die Forderung, dass die Aktienmehrheit beim Kanton bleibt. «Die Übertragung der Aktienmehrheit an private Träger lehnen wir ab.»

Die SP vermisst in der vom Regierungsrat vorgeschlagenen Gesetzesrevision zudem den Einbezug des Kantonsrates bei Entscheidungen über Verkäufe und Schliessungen von Unternehmen des SVAR. Sollte die stationäre Grundversorgung betroffen sein, müsse das Parlament mitreden können, so die SP. Zudem fordert sie für die rund 700 Mitarbeitenden einen «umfassenden» Gesamtarbeitsvertrag, bevor die neue Rechtsform in Kraft tritt.

Der Forderung nach einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) schliessen sich mehrere Gewerkschaften und Verbände, darunter der Gewerkschaftsbund St. Gallen-Appenzell (GBSGAP) und die Unia Ostschweiz-Graubünden, an. Den GAV brauche es, sollte die Regierung an ihren Plänen festhalten. Lieber wäre den Gewerkschaften, das Vorhaben würde gar nicht erst umgesetzt: «Wir fordern eine Rücknahme der Privatisierungspläne», heisst es in einer Medienmitteilung.

Die FDP, welche die grösste Fraktion im Ausserrhoder Kantonsrat stellt, bezeichnete die Neuausrichtung des SVAR hingegen als «unumgänglich». Der Spitalverbund habe über mehrere Jahre Verluste geschrieben, was den Kanton zusammen mit dem anstehenden Investitionsbedarf beim Spital und beim PZA finanziell überfordere.

Die Gesetzesrevision biete mehr unternehmerische Spielräume und ermögliche den Erhalt der Arbeitsplätze am Akutspital sowie an der Psychiatrischen Klinik. «Mit der Entflechtung besteht die Möglichkeit zu einer Public-Private-Partnership oder von rein privaten Lösungen, was begrüsst wird und zielführend ist», so die FDP.

«Im Grundsatz» stellt sich auch die SVP hinter die vorgeschlagene Gesetzesrevision. Die Anpassung der Rechtsform sei zentral. Allerdings gibt die Partei zu bedenken, dass die strukturellen Probleme mit den hohen Defiziten mit einer blossen Gesetzesänderung nicht gelöst seien. Ein privater Investor werde kaum ein defizitäres Geschäft übernehmen, ohne umfassende Anpassungen im Angebot vorzunehmen.

Deshalb fordert die SVP vom Regierungsrat eine Strategie, die über «reine Strukturfragen» hinausgeht und die nächsten Schritte oder Absichten aufzeigt. Zudem geht es der Partei zu langsam voran. «Wir fordern mehr Tempo in der Umsetzung, insbesondere ist aus Sicht der SVP nicht nachvollziehbar, weswegen die erste Lesung erst für März 2027 angesetzt ist.» Gemäss aktuellem Fahrplan der Regierung könnte das Gesetz im März 2028 in Kraft treten. Die SVP hingegen möchte, dass dieses bereits Ende 2027 steht.

Skeptischer beurteilt das Vorhaben die zweitgrösste Kantonsratsfraktion, die Parteiunabhängigen Appenzell Ausserrhoden (PU AR). «Die PU AR steht dem Gesetzesentwurf unter den gegebenen Umständen kritisch gegenüber und lehnt ihn mangels der geforderten Aussagen zur zukünftigen Gesundheitsversorgung im Kanton Appenzell Ausserrhoden grossmehrheitlich ab», heisst es in einer Stellungnahme.

Die PU AR kritisieren, dass die vorliegende Gesetzesänderung keine tragfähige Zukunftsperspektive aufzeige und offenlasse, wie die Grundversorgung in Ausserrhoden künftig sichergestellt wird. Bei einer Privatisierung werde «eine gute Qualität nur punktuell erhalten bleiben, nämlich dort, wo Geld zu verdienen ist». Diesen Aspekten habe der Regierungsrat zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Im Grundsatz aber haben die PU AR nichts einzuwenden gegen eine Beteiligung privater Anbieter.

Derweil unterstützt die Ausserrhoder Mitte die Vorlage. «Wir sind uns einig, dass der Kanton und das Spital entflochten und von den damit verbundenen finanziellen Risiko getrennt werden müssen», schrieb die Partei.

Für die EVP ist nachvollziehbar, dass die Regierung mit der Gesetzesänderung die finanziellen Risiken des Kantons senken möchte, wie sie schreibt. Die aktuellen Gesetze seien zudem zu starr, um eine Weiterentwicklung des SVAR zu ermöglichen.

Allerdings vermisst die Partei Szenarien, wie die Gesundheitsversorgung künftig gesichert wird, sollten vermehrt Private die Versorgung übernehmen und gewinnbringende Geschäftsmodelle zusehends im Vordergrund stehen. Vom Vorliegen eines solchen Konzeptes vor der ersten Beratung im Kantonsrat mache die EVP ihre Zustimmung zur Vorlage abhängig.

Die GLP Appenzellerland stellt sich «im Grundsatz» hinter die Teilrevision. Doch auch sie kritisiert, dass die Organisations- und Eigentümerstrategie geklärt werde, bevor andere zentrale Fragen beantwortet seien: «Welche medizinische Versorgung soll die Bevölkerung künftig erhalten, an welchen Standorten und wie wird diese regional sichergestellt und finanziert?» Die Partei fordert deshalb eine «klare Gesundheitsstrategie». Eine vollständige Privatisierung der Betriebe lehne sie ab, solange die Grundversorgung nicht gesichert sei.

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