Regierung

Aargauer Regierung hält an Asyl-Aufnahmepflicht für Gemeinden fest

Keystone-SDA Regional
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Aarau,

Der Aargauer Regierungsrat hält an den bisherigen Regeln zur Asyl-Aufnahmepflicht fest. Zwei Vorstösse von FDP, SVP, Mitte und GLP weist er zurück.

Asyl
Aargauer Regierungsrat behält bestehende Spielregeln für Asyl-Aufnahmepflicht bei und weist Forderungen nach Anpassungen zurück. (Symbolbild) - keystone

Der Aargauer Regierungsrat will an den bisherigen Spielregeln für die Asyl-Aufnahmepflicht der Gemeinden nichts ändern. Er lehnt zwei Motionen aus den Reihen von FDP, SVP, Mitte und GLP ab. Gemäss Regierungsrat soll nicht alles komplexer werden.

Konkret lehnt der Regierungsrat die Motion ab, dass Gemeinden, die vorübergehend die Pflicht zur Unterbringung von asylsuchenden Personen mehr als erfüllen, sich dies in den Folgejahre anrechnen lassen können. Die Gemeinden müssen gemäss ihrer Einwohnerzahl eine bestimmte Anzahl von asylsuchenden Personen unterbringen.

Die Anrechnung von «Bonus»-Plätzen würde die mittelfristige und langfristige Planung sowohl für den Kanton als auch für die Gemeinden deutlich schwieriger und weniger vorhersehbar machen, wie der Regierungsrat in der am Freitag veröffentlichten Stellungnahme festhält.

Das Berechnungs- und Kontrollsystem sei bereits anspruchsvoll. Eine zusätzliche Anrechnung von «Bonus»-Plätzen würde die Transparenz verringern und die administrative Belastung erhöhen.

Zudem sieht der Rat Gefahren

Zudem sieht der Regierungsrat die Gefahr, dass Gemeinden ihre Quote in einem Jahr bewusst übererfüllen, um in den Folgejahren entlastet zu werden. Diese widerspräche dem Solidaritätsprinzip des bestehenden Verteilungssystems.

Nach Angaben des Kantons gibt es derzeit über 40 Gemeinden, die ihre Aufnahmepflicht übererfüllen. In einigen Fällen kann eine solche Übererfüllung Jahre dauern.

Die Unterbringung und Betreuung stelle im Kanton eine Verbundaufgabe dar, wobei mit der Aufnahmepflicht eine gleichmässige Verteilung von Personen aus dem Asylbereich auf die Gemeinden sichergestellt werden solle, hält der Regierungsrat fest. Die Übererfüllung bleibe die Ausnahme.

Der Regierungsrat lehnt auch die Motion aus den Reihen der FDP, SVP, Mitte und GLP ab, die Plätze in Asylunterkünften des Kantons und des Bundes innerhalb von interkommunalen Asylverbünden anzurechnen.

Rechtslage lässt Anrechnungen nicht zu

Die aktuelle Rechtslage lasse dies nicht zu, schreibt der Regierungsrat. Daher müsste das Gesetz geändert werden. Eine solche Anrechnung sei «planungstechnisch riskant und finanziell ungerecht».

Die Forderungen stellten Grossräte aus der Stadt Brugg. Dort betreibt der Bund im Einverständnis mit dem Kanton und der Stadt ein Bundesasylzentrum mit bis zu 440 Plätzen – vorerst bis Ende Juni 2026.

Kommentare

User #4776 (nicht angemeldet)

Im Kantons Luzern hat es noch ca. 1800 freie Wohnungen, davon solche die unbezahlbar - oder Bruchbuden sind. Wohin sollen also all die Gäste?

User #4776 (nicht angemeldet)

Dann müssten der Regierungsrat diese aufnehmen, sie wollen sie ja. Wenn es kein Platz mehr hat für Steuerzahler, wie soll es Platz für Gäste haben?

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