Regierung

Aargauer Regierung hält an höherem Eigenmietwert fest

Keystone-SDA Regional
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Aarau,

Trotz Abschaffung des Eigenmietwerts auf Bundesebene, bleibt der Kanton Aargau bei den erhöhten Ansätzen.

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Die Stadt Aargau. (Symbolbild) - Pixabay

Die neuen, höher festgelegten Eigenmietwerte im Kanton Aargau bleiben: Die Regierung sieht keinen Grund, diese Anpassung zurückzunehmen – auch wenn das Schweizer Stimmvolk inzwischen die Abschaffung des Eigenmietwerts beschlossen hat.

Mit einem Postulat hatten die Fraktionen von FDP und SVP angeregt, dass der Kanton Aargau auf die Erhöhung der Eigenmietwerte verzichtet. Entweder solle der Vollzug sistiert oder das Steuergesetz rückwirkend geändert werden, damit bis zur definitiven Abschaffung des Eigenmietwerts die alten, tieferen Ansätze gelten.

Der Regierungsrat lehnt dieses Postulat aber klar ab, wie seiner am Freitag veröffentlichten Antwort zu entnehmen ist.

Verfassungsgericht stützt Entscheid

Die alten Eigenmietwerte, die aus dem Jahr 1998 stammen, seien vom Verwaltungsgericht bereits 2020 als verfassungswidrig eingestuft worden – sie seien zu tief. Eine Rückkehr zu diesen alten, vom Gericht als unzulässig eingestuften Werten sei nicht möglich.

Zudem sei als Reaktion auf die Mehreinnahmen aus der höheren Besteuerung der Liegenschaften und des selbst genutzten Wohneigentums (Eigenmietwert) auch das Steuergesetz extra angepasst worden, hält die Regierung weiter fest. Die Bevölkerung sei an anderer Stelle entlastet worden – etwa durch tiefere Vermögenssteuertarife und höhere Kinderabzüge.

Auch die angeregte Sistierung des Vollzugs schliesst die Regierung aus. Das Steueramt müsse das geltende Gesetz anwenden; der Regierungsrat könne der Verwaltung keine Anweisungen erteilen, die offensichtlich gegen das Gesetz verstossen.

Neues System bleibt bis 2028

Am neuen System hält der Regierungsrat deshalb fest, bis der bundesweite Systemwechsel mit der Abschaffung des Eigenmietwerts voraussichtlich frühestens 2028 in Kraft tritt.

Kommentare

Huldrych Ammann

Es ist eine weitere unsägliche Umverteilung von den „superreichen Hauseigentümern“ an die „superarmen kinderreichen Nichthauseigentümer“. Erneut wird bestraft, wer fleissig und sparsam lebt; denn die sogenannte Entlastung - wieder im Giesskannenprinzip - kompensiert bei weitem die Erhöhung nicht.

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