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    Aargauer Parlament will Bargeldpflicht für Verkehrsbetriebe

    Keystone-SDA Regional
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    Aarau,

    Im Kanton Aargau sollen Personentransport-Unternehmen Bargeld für den Ticketkauf annehmen müssen. Der Grosse Rat hat am Dienstag eine entsprechende Motion mit 77 zu 53 Stimmen überwiesen. Vorläufig ändert sich jedoch nichts.

    Das Aargauer Parlament möchte eine Bargeldpflicht für Verkehrsbetriebe. Diese Pflicht soll in einem Gesetz festgeschrieben werden. (Symbolbild)
    Das Aargauer Parlament möchte eine Bargeldpflicht für Verkehrsbetriebe. Diese Pflicht soll in einem Gesetz festgeschrieben werden. (Symbolbild) - KEYSTONE/GAETAN BALLY

    Im öffentlichen Verkehr des Kantons Aargau und der Stadt Aarau schreite die Umstellung auf bargeldlose Zahlungssysteme wie Twint oder Karten rapid voran, hiess es in der Begründung der Motion aus den Reihen von Mitte, SVP, FDP und EDU. Diese schränke die Entscheidungsfreiheit der Fahrgäste massiv ein.

    Die Diskussion im Parlament zeigte, dass alle Parteien in der Bargeldfrage gespalten sind. Während die Mitte die Forderung als nachvollziehbar bezeichnete, wies die FDP auf die Alternativen zur Bargeldzahlung hin. Auch die SP war gespalten. Mehrere Sprecher wiesen darauf hin, dass die Frage der Bargeldbezahlung auf Bundesebene geregelt werden müsse.

    Landammann Stephan Attiger (FDP) lehnte die Forderung im Namen des Regierungsrats ab. Es sei nicht zweckmässig, dies in einem kantonalen Gesetz festzuhalten. Es brauche nationale Lösungen, weil sich die Tarifverbünde nicht an die Kantonsgrenzen hielten.

    Der Erwerb von Tickets im öffentlichen Verkehr habe sich in den letzten Jahren stark verändert, hiess es in der schriftlichen Stellungnahme des Regierungsrats. Beim Tarifverbund A-Welle sei der digitale Verkauf zwischen 2021 und 2025 von rund der Hälfte des Umsatzes auf dreiviertel des Umsatzes gestiegen.

    Demgegenüber habe sich der Verkauf an Automaten von 38 Prozent auf 17 Prozent mehr als halbiert. Der Umsatz von Verkäufen beim Buslenker und am Schalter sei im einstelligen Prozentbereich und leicht rückläufig.

    Die Umsetzung dauert länger

    Obwohl der Grosse Rat die Motion überwies, wird sich vorerst nichts ändern. Der Regierungsrat hat fast drei Jahre Zeit, dem Parlament einen Entwurf für die notwendige Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr vorzulegen.

    Darin könnte dann dies stehen: «Verkehrsanbieter, welche im Kanton Aargau Personentransporte durchführen, werden verpflichtet, Zahlungen mit Bargeld zu akzeptieren.» Der Grosse Rat muss dannzumal die Änderung des Gesetzes beraten – und letztlich gutheissen.

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    Kommentare

    User #2320 (nicht angemeldet)

    Unbedingt! Diese digitale Bezahl-Diktatur geht einem wirklich auf den Wecker. Es erleichtert das tägliche Leben überhaupt NICHT, im Gegenteil, man ist deswegen nur zunehmend gestresster! Das ist FAKT.

    User #3768 (nicht angemeldet)

    Dies sollte schweizweit gelten und zwar ab sofort. Man könnte ja auch digital und die Bargeldvariante anbieten. Wenn die Schalter geschlossen werden oder spezielle Öffnungszeiten haben ist es ja nicht verwunderlich dass der Direktverkauf rückläufig ist.

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