Am Dienstag hat das Aargauer Kantonsparlament nach der zweiten Beratung eine Anpassung des kantonalen Energiegesetzes mit 101 zu 30 Stimmen angenommen.
Im Kanton Aargau
Im Kanton Aargau wird bald ein neues Energiegesetz in Kraft treten. Die bürgerlichen Parteien haben im Grossen Rat dafür gestimmt. SP, Grüne und GLP setzten sich erfolglos für umfassendere Regelungen ein. - KEYSTONE/Gaetan Bally
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Das Aargauer Kantonsparlament hat am Dienstag eine Anpassung des kantonalen Energiegesetzes nach zweiter Beratung mit 101 und 30 Stimmen gutgeheissen. Die Bürgerlichen stimmten fast geschossen dafür. Nein-Stimmen und Enthaltungen gab es bei der SP, den Grünen und bei der GLP.

Die Bürgerlichen wehrten sich gegen Verbote und Auflagen. Es gehe um das Machbare und nicht um das Wünschbare, machten sie sinngemäss geltend. Der Spatz sei fett, hielt ein Mitte-Sprecher fest.

Das Gesetz sei nicht vorausschauend, bemängelten SP, Grüne und GLP. Man stimme jedoch jeder kleinen Verbesserung zu, hiess es. Das Gesetz sage, dass mit 90 Prozent fossiler Energie zu heizen, okay sei, sagte ein GLP-Sprecher.

Stephan Attiger
Stephan Attiger, Aargauer Regierungsrat. - keystone

Energiedirektor Stephan Attiger (FDP) sagte, das Vorliegende sei «pragmatisch» und mehrheitsfähig. Kernstück seien die Regeln zum Ersatz von Heizungen. In anderen Kantonen zeigten die Vorgaben bereits Wirkung.

Meldepflicht beim Heizungsersatz

Im Vergleich zum geltenden Gesetz gebe es Verschärfungen. Das Gesetz bringt eine Meldepflicht beim Ersatz einer Heizung oder eines Elektroboilers.

Die Meldung muss an die Gemeinde erfolgen. SVP und FDP wollten diese Meldepflicht aus dem Gesetz streichen.

Keine Mehrheit fand ebenfalls der Antrag der Linken, im Gesetz eine Sanierungspflicht innerhalb von 15 Jahren für rein elektrisch beheizte Boiler zu verankern.

Diskussionen gab es auch zur Frage, wer die Einhaltung der Vorschriften mit Stichproben überprüft.

Gemeinden zuständig für Kontrolle

Die Gemeinden bleiben – wie vom Regierungsrat vorgeschlagen – als Baubewilligungsbehörden für die Kontrolle zuständig. Die Gemeinden könnten jedoch mit der Unterstützung des Kantons rechnen, sagte Regierungsrat Attiger.

Das Stimmvolk hatte ein verschärftes Energiegesetz im Herbst 2020 knapp abgelehnt.

Als Gründe für das Scheitern gelten das Fehlen einer Härtefallregelung beim Ersatz von Ölheizungen und die vorgesehene Pflicht zur Erzeugung von Eigenstrom.

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