Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entscheidet am Donnerstag (09.30 Uhr) über ein Kernstück der umstrittenen polnischen Justizreform: die Disziplinarkammer für Richter.
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Justitia - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Regierungschef Mateusz Morawiecki hatte das Verfassungsgericht um eine Entscheidung in der Frage ersucht..

Die EU-Kommission startete im Oktober 2019 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen. Sie bemängelt unter anderem, dass die Kammer politisch nicht unabhängig sei (Az. C-791/19). Zudem soll am Donnerstag eine Anhörung am polnischen Verfassungsgericht zu der Frage fortgesetzt werden, ob die nationale Verfassung Vorrang vor EU-Recht hat (13.00 Uhr).

Regierungschef Mateusz Morawiecki hatte das Verfassungsgericht um eine Entscheidung in der Frage ersucht. Anlass war ein früheres EuGH-Urteil. In der Zwischenzeit hat sich die Situation weiter zugespitzt: Im Frühjahr verklagte die Kommission Polen wegen der Justizreform ein weiteres Mal. Am Mittwoch erliess der EuGH eine einstweilige Anordnung und untersagte Polen vorläufig die Anwendung der Vorschriften insbesondere über die Disziplinarkammer. Das polnische Verfassungsgericht wiederum entschied, dass vom EuGH angeordnete einstweilige Massnahmen gegen die polnische Justizreform verfassungwidrig seien.

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