EU

Sozialpartnerkompromiss bei Umsetzung des EU-Pakets wankt

Keystone-SDA
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Bern,

Das EU-Vertragspaket soll ohne zusätzlichen inländischen Kündigungsschutz für Personalvertretungen umgesetzt werden. Dieser Meinung ist die zuständige Ständeratskommission. Die Linke sieht damit das ganze Dossier gefährdet.

Das Bundeshaus (symbolbild)
Das Bundeshaus in Bern (Symbolbild) - keystone

13 der 14 vom Bundesrat beschlossenen Begleitmassnahmen zum Lohnschutz im Inland sind wenig umstritten. Die Sozialpartner hatten sich in intensiven Verhandlungen darauf geeinigt. Der Kündigungsschutz von Personalvertretungen bei der inländischen Umsetzung des EU-Vertragspakets – die Massnahme 14 – ist dagegen seit Längerem ein Zankapfel.

Die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) befasste sich in mehreren Sitzungen mit dem Paket Schweiz-EU – und schloss am Dienstag die Beratungen zum Lohnschutz ab. Das Ergebnis lässt aufhorchen: Mit 8 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung beantragt die Kommission nämlich, die vierzehnte Massnahme beim integrierten Kündigungsschutz für gewählte Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitnehmerschaft zu streichen.

Sie sei nach intensiver Diskussion zum Schluss gelangt, dass diese Massnahme nicht direkt mit dem EU-Paket zusammenhänge und daher nicht Teil der Lohnschutzmassnahmen sein sollte, hiess es. Die Massnahme hat zum Ziel, die Sozialpartnerschaft in den Betrieben zu stärken. Dazu soll bei einer Kündigungsabsicht des Arbeitgebers gegenüber Arbeitnehmenden-Vertretenden ein Verfahren etabliert werden, mit dem eine Kündigung möglichst vermieden werden kann.

Die WAK-S strich weitere Elemente aus dem Lohnschutzpaket der Sozialpartner – allen voran die verschärfte Subunternehmerhaftung, die Firmen für Lohndumping bei ihren Subunternehmen geradestehen lässt und als Gegenstück zur gelockerten Kaution ausgehandelt worden war.

Zudem lehnt die Ständeratskommission die Forderung der EU nach einer Neuregelung der Kaution ab: Die Bilateralen III sehen vor, dass die Schweiz sie nur noch von fehlbaren ausländischen Firmen verlangen kann. Die WAK-S will sie weiterhin auch von jenen, deren Löhne nie beanstandet wurden.

Die Linke ist über das Vorgehen der Ständeratskommission empört: «Damit bricht sie nicht nur den Kompromiss der Sozialpartner, sondern das Verhandlungsergebnis mit der EU», schreibt die SP in einer Stellungnahme. Wer so politisiere, riskiere das Gesamtpaket.

Auch der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) teilte nach Bekanntgabe der Kommissionsentscheide am Dienstagabend mit, dass damit die Bilateralen III als Ganzes infrage gestellt würden. Der Gewerkschaftsbund forderte die Bürgerlichen im Ständerat auf, Verantwortung zu übernehmen und diese Entscheide zu korrigieren.

Auch für den Arbeitnehmenden-Dachverband Travail Suisse ist die Sicherung des Lohnschutzes zwingende Voraussetzung für eine Zustimmung zu den Bilateralen III, wie es in einer Mitteilung hiess. Er werde erst dann einen definitiven Entscheid hinsichtlich der Unterstützung der Bilateralen III treffen, wenn das Parlament alle Entscheidungen definitiv gefällt habe.

Vor der Sommerpause hatte die Ausgangslage noch anders ausgesehen: Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) zeigte sich im Juni gesprächsbereit, was den Kündigungsschutz für Personalvertretungen betrifft: «Wenn in den Verhandlungen im Parlament keine Belastungen zulasten der Arbeitgebenden dazukommen, dann werden wir diese Massnahme aller Voraussicht nach mittragen können», sagte Direktor Roland Müller damals an einer Medienkonferenz in Bern.

Auch der Verband der Schweizer Tech-Industrie (Swissmem) teilte im Juni mit, dass die Massnahme zum Kündigungsschutz in Verhandlungen verbessert worden sei. «Swissmem wird sie deshalb nicht bekämpfen.»

Als Nächstes ist die kleine Kammer am Zug. Sie wird das ganze EU-Vertragspaket voraussichtlich in der Herbstsession zum ersten Mal beraten.

Kommentare

User #6219 (nicht angemeldet)

Dann das ganze Paket ablehnen!

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