Verwaltungsgericht hebt Verbot von NPD-Kundgebung in Hannover auf
Das Verwaltungsgericht Hannover hat das von der Polizei verhängte Verbot der für Samstag geplanten NPD-Kundgebung in der niedersächsischen Hauptstadt gekippt.

Das Wichtigste in Kürze
- Rechtsextremisten wollen demonstrieren - Polizei legt Beschwerde dagegen ein.
Es gab am Freitag einem von der rechtsextremem Partei eingereichten entsprechenden Eilantrag statt. Die Polizei legte dagegen aber vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg Beschwerde ein.
Anhänger der NPD wollen am Samstag in der Innenstadt von Hannover demonstrieren. Im Fokus soll dabei der Protest gegen Journalisten stehen, die schwerpunktmässig über das rechtsextreme Milieu in Deutschland schreiben. Im Demonstrationsaufruf auf ihrer Internetseite führt die NPD Niedersachsen dazu zehn Journalisten namentlich auf.
Laut Polizei waren durch «öffentliche Quellen» Tatsachen bekannt geworden, die «eine unmittelbare Gefährdung für die öffentliche Sicherheit» durch die Versammlung der NPD belegten. Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht.
Die geplante Kundgebung gefährde Grundrechtsgarantien wie die Pressefreiheit nicht direkt, sondern nur «mittelbar» durch einen einschüchternden Kontext, in den sie gestellt werde, hiess es zur Begründung. Dies rechtfertige kein Komplettverbot. Die Polizei könne für die Teilnehmer aber Versammlungsbeschränkungen und Auflagen anordnen, hiess es.
Der Deutsche Journalistenverband (DJV) kritisierte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Diese sei «nicht zu verstehen», erklärte DJV-Bundeschef Frank Überall. Die NPD habe ihn ihrem Demonstrationsaufruf drei Journalisten persönlich angegriffen und «an den Pranger gestellt».