Nationalrat will gegen medizinisch begründete Asylgesuche vorgehen
Der Nationalrat fordert umfassende und zielgerichtete Massnahmen zur Bekämpfung von Asylgesuchen, die mit medizinischen Begründungen eingereicht werden.

Der Nationalrat will den Bundesrat verpflichten, Massnahmen gegen medizinisch begründete Asylgesuche zu ergreifen. Gemeint sind Asylgesuche, die eingereicht werden, um während der Prüfung des Gesuchs auf Kosten der Allgemeinheit eine medizinische Behandlung zu erhalten.
Mit 128 zu 62 Stimmen nahm der Rat am Montag in seiner Sondersession eine Motion der Waadtländer FDP-Nationalrätin Jacqueline de Quattro mit dieser Forderung an. Diese sagte im Nationalrat, aktuell warteten beispielsweise sieben Personen aus Georgien auf eine Organtransplantation in ihrem Wohnkanton.
Der Kanton riskiere, dafür 300'000 Franken pro Person aufwenden zu müssen. Die Georgier hätten mit dem einzigen Ziel ein Asylgesuch gestellt, diese Behandlung zu erhalten. Derartige Fälle gefährdeten die Akzeptanz des Asyls in der Schweiz.
Vorstoss stösst auch auf Widerstand
Viele «Wirtschaftsmigrantinnen und -migranten», schrieb die frühere Waadtländer Staatsrätin im Vorstoss, benutzten «im Übrigen» das Asylprozedere, um sich zahnärztlich oder kieferorthopädisch behandeln zu lassen.
Bekämpft wurde der Vorstoss von Delphine Klopfenstein Broggini (Grüne/GE). Sie sagte, es gehe nicht an, aufgrund von Einzelfällen das Gesetz ändern zu wollen. Es bestehe das Risiko, ein ganzes Volk zu stigmatisieren.
Der Bundesrat war für Annahme der Motion. Es gehe um Asylgesuche von Menschen, beispielsweise aus sicheren Staaten wie Georgien, deren Einwohner von der Visumspflicht für die Schweiz befreit seien, führte der zuständige Bundesrat Beat Jans im Rat aus. Er bestätigte, dass solche Leute medizinische Leistungen in Anspruch nehmen könnten.
Der Vorstoss geht nun an die zuständige Kommission des Ständerats zur weiteren Beratung.