Verteidigung von Lübcke-Hauptangeklagtem fordert «verhältnismässige» Haftstrafe

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Deutschland,

Die Verteidigung des Hauptangeklagten im Lübcke-Prozess hat in ihrem Schlussvortrag eine «verhältnismässige» Haftstrafe für Stephan E. wegen Totschlags gefordert.

Stephan E. (links) im Gerichtssaal
Stephan E. (links) im Gerichtssaal - POOL/AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Anwälte plädieren auf Totschlag.

In seinem ersten Geständnis kurz nach seiner Verhaftung habe E. bereits Aufklärungsarbeit geleistet, sagte E.s Anwalt Mustafa Kaplan am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Der 47-Jährige habe sich nicht wegen Mordes, sondern wegen Totschlags am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke schuldig gemacht. Es lägen keine Mordmerkmale vor.

Neben dem Mord an Lübcke ist E. wegen eines versuchten Mordes an einem irakischen Flüchtling im Januar 2016 angeklagt. Diese Tat bestritt er von Anfang an. Kaplan forderte im Zusammenhang mit diesem Vorwurf einen Freispruch. Ursprünglich war das Plädoyer für Donnerstag vergangener Woche geplant gewesen. Da es wegen eines rechtlichen Hinweises des Senats überarbeitet werden musste, wurde der Vortrag jedoch um eine Woche verschoben.

Lübcke war in der Nacht zum 2. Juni 2019 tot auf seiner Terrasse im nordhessischen Wolfhagen-Istha gefunden worden. E. soll ihn aus rechtsextremen Motiven getötet haben. Die Bundesanwaltschaft forderte für ihn Ende Dezember lebenslange Haft, die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und Sicherungsverwahrung. Der Prozess läuft seit Juni. Am Dienstag soll die Verteidigung des Mitangeklagten Markus H. plädieren, am Donnerstag das Urteil fallen.

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