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Syrisches Gericht verhängt Todesstrafe gegen Baschar al-Assad

Maja Bojic
Maja Bojic

Syrien,

Ein syrisches Gericht hat den gestürzten Präsidenten des Landes Baschar al-Assad in Abwesenheit zum Tode verurteilt.

Baschar al-Assad
Baschar al-Assad lebt nach seinem Sturz weiterhin im russischen Exil. (Archivbild) - keystone

Ein syrisches Gericht hat Baschar al-Assad am Dienstag in Abwesenheit zum Tode verurteilt. Dem früheren Präsidenten werden vorsätzlicher Mord, Folter und willkürliche Inhaftierungen vorgeworfen.

Laut der «Frankfurter Rundschau» wurde Assad zudem wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt. Das Urteil des vierten Strafgerichts in Damaskus wurde im syrischen Staatsfernsehen verlesen.

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Assad lebt weiterhin in Russland, nachdem er im Dezember 2024 gestürzt worden war. Moskau hat ihn bislang nicht an Syrien ausgeliefert.

Auch Assads Cousin erhält Todesstrafe

Ebenfalls zum Tode verurteilt wurde Atef Nadschib, ein Cousin Assads. Der frühere Sicherheitsverantwortliche in Daraa wurde wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig gesprochen.

Ihm wurden unter anderem die vorsätzliche Tötung von Kindern unter 15 Jahren und Folter mit Todesfolge vorgeworfen. In Daraa hatten 2011 die Proteste gegen die Assad-Regierung begonnen, berichtet «web.de».

Auch Assads jüngerer Bruder Mahir al-Assad wurde in Abwesenheit laut dem «Merkur» zum Tode verurteilt. Ihm sowie weiteren Vertretern der früheren Regierung wurden vorsätzlicher Mord und Folter mit Todesfolge vorgeworfen.

Todesstrafe dürfte vorerst nicht vollstreckt werden

Der Prozess gegen Assad und weitere Vertreter seines früheren Machtapparats war im April eröffnet worden. Die neue syrische Führung will Verantwortliche der früheren Regierung strafrechtlich zur Verantwortung ziehen.

Während der Urteilsverkündung versammelten sich Dutzende Menschen vor dem Justizpalast in Damaskus. Nach dem Todesurteil gegen Nadschib kam es der «Frankfurter Rundschau» zufolge zu Jubel und Freudenschreien.

Baschar al-Assad
Baschar al-Assad wurde in Syrien in Abwesenheit zum Tode verurteilt. (Archivbild) - keystone

Eine unmittelbare Vollstreckung der Todesstrafe gegen Assad gilt als unwahrscheinlich. Der Ex-Präsident befindet sich weiterhin in Russland und wurde bislang nicht an Syrien ausgeliefert.

Kommentare

User #4638 (nicht angemeldet)

Wertlos. Sollte ebensowenig durchgeführt werden, wie bei Netanyahu.

User #1188 (nicht angemeldet)

Erschreckend wie man eine sich zivilisiert und aufgeklärt nennende Gesellschaft manipulieren, aufhetzen und für die Realität erblinden lassen kann. Und nein ich meine nicht die Syrer, sondern unsere westliche.

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