Nationalrat will Medikamentenmissbrauch stoppen
Der Nationalrat will den Bundesrat damit beauftragen, den Medikamentenmissbrauch zur chemischen Unterwerfung von Opfern zu bekämpfen. Die Regierung soll auch gegen schlechte Praktiken von Leistungserbringern angehen, die zu einer unbeabsichtigten Versorgung des Schwarzmarktes führen.

Der Nationalrat hat am Montag einer Motion von Thomas Bläsi (SVP/GE) mit 122 zu 73 Stimmen zugestimmt. Als Nächstes berät der Ständerat über die Motion.
Vergewaltigungen und pädophile Handlungen seien die häufigsten Straftaten, bei denen Medikamente zweckentfremdet eingesetzt würden, schrieb Bläsi in seiner Motion. Auch vorsätzliche Gewalttaten und Diebstähle würden verübt, nachdem den Opfern zuvor beispielsweise K.O.-Tropfen «verabreicht» wurden.
Solche zweckentfremdeten Produkte gehörten verschiedenen Kategorien an: Anxiolytika, Antidepressiva, Antihistaminika. Diese würden von der aktuellen Gesetzgebung unterschiedlich reguliert.
Zum Teil würden Arztrezepte für die erwähnten Medikamente elektronisch und ungesichert, zum Beispiel über Fotos, E-Mails oder Whatsapp-Nachrichten, an die Patientinnen und Patienten übermittelt. Dieses Vorgehen sei illegal, werde aber dennoch toleriert, da es für die Ärztinnen und Ärzte praktisch sei, schrieb Bläsi, der in Genf Apotheker ist, weiter.
Die Leistungserbringer im Gesundheitsbereich der verschiedenen Kantone würden ihre Rezepte sehr unterschiedlich ausstellen, was die Kontrollen erschwere. Eine Sicherung der Rezepte durch QR-Codes oder durch andere Methoden gegen Fälschungen müsse dringend eingeführt werden, so Bläsi.
Der Bundesrat empfahl die Motion zur Ablehnung. Aus seiner Sicht bilden die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen und die geplanten Massnahmen der Teilrevision des Heilmittelgesetzes ausreichende Grundlagen, um den in der Motion geforderten Punkten gerecht zu werden.
Ärztinnen und Ärzte sollen für alle Humanarzneimittel verpflichtet werden, Verschreibungen elektronisch auszustellen und zu übermitteln, um Fälschungen und Mehrfacheinlösungen auszuschliessen. Zudem soll geprüft werden, ob auch Betäubungsmittelrezepte künftig elektronisch ausgestellt und eingelöst werden sollen.










