Ab 2023 sollen neue Grenzwerte für den CO2-Ausschuss von Gebäuden gelten, wie der Ständerat beschlossen hat. Die Kantone stellen sich jedoch dagegen.
Bern
Die Stadt Bern. - Pixabay
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Umweltkommission des Ständerats hat über die CO2-Grenzwerte von Gebäuden abgestimmt.
  • Die Abstimmung wurde mit einer knappen Mehrheit angenommen.
  • Die Grenzwerte sollen somit ab 2023 eingeführt werden.
  • Die Kantone stellen sich dagegen.

Für Altbauten soll ab 2023 ein CO2-Grenzwert gelten, wenn die Heizung ersetzt werden muss. Das hat die Umweltkommission des Ständerates (Urek) im Rahmen der Beratungen zum CO2-Gesetz beschlossen. Die Kantone stellen sich dagegen.

Ab diesem Zeitpunkt sollen noch maximal 20 Kilogramm CO2 pro Quadratmeter Energiebezugsfläche und Jahr ausgestossen werden dürfen. Der Wert würde in Fünfjahresschritten verschärft. In einer ersten Lesung hatte die Kommission einen tieferen Grenzwert zu einem späteren Zeitpunkt ins Auge gefasst.

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Wärmedämmung an einer Hausfassade: Der Klimaschutz in Gebäuden soll stärker gefördert werden. - dpa

Der Gebäudegrenzwert ab 2023 soll dazu führen, dass die Kantone im Gebäudebereich das Reduktionsziel von minus 80 Prozent bis 2050 erreichen. So werde Planungssicherheit geschaffen, argumentiert die Kommission. Die nötigen Technologien existierten bereits.

Aus Sicht der Gegnerinnen und Gegner ist zum einen der Zeitpunkt zu früh gewählt worden. Zum anderen sollte der Fokus nicht allein auf dem CO2-Ausstoss liegen. Auch die Energieeffizienz müsse berücksichtigt werden, fordern sie.

Kommissionsminderheiten schlagen Grenzwerte unter Bedingungen vor

Wie der Bundesrat schlagen Kommissionsminderheiten vor, Grenzwerte nur dann einzuführen, wenn die Emissionen aus Gebäuden nicht genügend sinken sollten. In diesem Fall soll ab 2028 ein Grenzwert von 12 Kilogramm beziehungsweise 20 Kilogramm CO2 pro Quadratmeter gelten. Der Grenzwert würde in Fünfjahresschritten um jeweils fünf Kilogramm reduziert.

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Das Berner Kantonsparlament unterstützt die Regierung bei ihren Plänen, mit höheren Beiträgen den Ersatz von Ölheizungen zu fördern. (Symbolbild) - dpa/AFP

Gegen einen Grenzwert bereits ab 2023 wehren sich auch die kantonalen Energiedirektorinnen und -direktoren. Für die Kantone wäre es kaum möglich, rechtzeitig Regelungen zu erlassen, teilten sie vor kurzem mit.

Die Energiedirektion warnt

Sie warnten ausserdem vor zu tiefen CO2-Grenzwerten. Solche seien nur über den Einbau von Wärmeerzeugern aus erneuerbarer Energie zu erreichen, gaben sie zu bedenken. Damit werde das Ziel untergraben, die Energieeffizienz des Gebäudeparks zu erhöhen. Hausbesitzer, die bereits die Heizung ersetzt hätten, würden kaum zusätzlich in die Sanierung der Gebäudehülle investieren.

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CO2-Ausstoss. (Symbolbild) - keystone

Die Energiedirektorinnen und -direktoren sprachen sich für jene Version aus, welche nun eine Kommissionsminderheit vorschlägt: 20 Kilogramm pro Quadratmeter, wenn das Absenkziel bis 2027 nicht erreicht wird.

Die Mehrheit der Kommission kam den Kantonen aber in einem anderen Punkt entgegen: Sie schlägt vor, den Anteil des Bundes zur Finanzierung der Massnahmen im Gebäudebereich zu erhöhen.

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