Spionage: EU-Meldepflicht für russische Diplomaten in Kraft
Zur Abwehr vor Spionage und Desinformation gilt in der EU ab heute (25. Januar) eine Meldepflicht für russische Diplomaten und Konsularbeamte sowie für ihre Mitarbeiter und Familienangehörigen.

Sie müssen ab nun ihre Reisen zwischen Mitgliedstaaten mindestens 24 Stunden vorab in den Ziel- und Durchreiseländern anmelden. Letztere können zudem auch eine Genehmigungspflicht für die Einreise oder Durchreise einführen, um Reisen im Zweifelsfall verbieten zu können.
Als Begründung für die Einschränkung der Bewegungsfreiheit heisst es, die betroffenen Personen würden zum Teil eingesetzt, um nachrichtendienstliche Operationen zur Verteidigung der russischen Aggression gegen die Ukraine durchzuführen. Solche Massnahmen umfassten in erster Linie die Beteiligung an geheimen Aktivitäten wie Spionage und die Verbreitung von Desinformation über den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, um die öffentliche Meinung zu verzerren.
Die Massnahme wurde im Oktober im Zuge eines neuen Pakets mit Russland-Sanktionen beschlossen und im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Bislang konnten russische Diplomaten und anderes Personal in der Regel ungehindert ausserhalb des Hoheitsgebiets des Aufnahmestaats und durch das Gebiet der Union reisen. Vor allem östliche EU-Staaten üben daran bereits seit Jahren Kritik. Andere Mitgliedstaaten hatten hingegen die Sorge geäussert, dass Russland im Gegenzug auch die Bewegungsfreiheit europäischer Diplomaten in Russland einschränken könnte.
Nach Angaben von EU-Beamten könnten Verstösse gegen die Auflagen mit dem Entzug der diplomatischen Akkreditierung geahndet werden.














