Die Bundesregierung will im Rahmen des Kampfes gegen Hass und Rechtsextremismus auch schärfere Strafen zum Schutz von Notfallärzten und Pfleger einführen.
Das Personal in Krankenhäusern wird häufig angegriffen
Das Personal in Krankenhäusern wird häufig angegriffen - dpa/dpa/picture-alliance
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Das Wichtigste in Kürze

  • Strafrechtsparagraf gegen Angriffe auf Rettungskräfte soll ausgeweitet werden.

«Die Zahl der Übergriffe auf Ärzte und Pfleger ist in kürzester Zeit um mehr als die Hälfte gestiegen», sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. «Das sind wir nicht gewillt länger hinzunehmen.»

Deswegen sollten die Strafen für Tätlichkeiten gegen medizinisches Personal in der Notfallversorgung verschärft werden. «Es muss klar werden: Helfer geniessen den besonderen Schutz der Gemeinschaft», betonte Spahn.

Am Mittwoch soll die Strafverschärfung bereits auf den Weg gebracht werden. Mit Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) sei er sich einig darüber, «dass wir schnell handeln müssen», sagte der Gesundheitsminister.

Das Vorhaben soll den Angaben zufolge als Teil eines Eckpunktepapiers zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität vom Kabinett beschlossen werden. Dazu gehören auch der bessere Schutz jüdischer Einrichtung und die personelle Aufstockung der Sicherheitsbehörden.

Den Angaben zufolge soll das medizinische Personal von ärztlichen Notdiensten und Notfallambulanzen künftig unter dem gleichen strafrechtlichen Schutz stehen, wie er inzwischen auch für Rettungskräfte gilt ? also für medizinisches Personal, das Notfälle ausserhalb von Krankenhäusern und Praxen an der Unfallstelle oder am Unglücksort versorgt.

Vor zwei Jahren hatten Union und SPD den Schutz von Sicherheits- und Rettungskräften durch neue Straftatbestände verstärkt. Das Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sieht bei tätlichen Angriffen auf Polizisten, ermittelnde Staatsanwälte, Feldjäger und andere Sicherheitskräfte bis zu fünf Jahre Haft vor. Ebenso geschützt sind seitdem hauptamtliche und ehrenamtliche Kräfte der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes und der Rettungsdienste.

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