Russland: Wahlausschluss von Anti-Kriegs-Partei bestätigt
Russlands Oberstes Gericht hat in einem Berufungsverfahren seine Entscheidung zum Ausschluss der Anti-Kriegs-Partei Jabloko von der Parlamentswahl im September bestätigt. Das Gericht unter dem Vorsitzenden Wladimir Saizew lehnte die Einwände der liberalen Oppositionspartei gegen das Urteil von vergangener Woche ab.

Die Erfolgsaussichten für Jabloko galten von Anfang an als düster. Die Partei werde nun eine Aufsichtsbeschwerde einreichen beim Präsidium des Obersten Gerichts, teilte Jabloko mit.
Parteichef Nikolai Rybakow hatte zuvor verlangt, dass das Oberste Gericht die von der Wahlkommission im Juli erteilte Zulassung von Jabloko zur Abstimmung vom 18. bis 20. September wieder in Kraft setze. Das Gericht hatte am Montag vor einer Woche einer Klage der kremltreuen ultranationalistischen Partei Rodina stattgegeben, die Jabloko Verstösse gegen Russlands Wahlgesetze vorgeworfen hatte.
Es war das erste Mal, dass bereits eine zugelassene Partei wieder von der Wahl ausgeschlossen wurde in Russland. Das dreiköpfige Richterkollegium bestätigte nun erwartungsgemäss die Entscheidung.










