Russisches Gericht erklärt LGBT-Organisation für extremistisch
Russland verschärft den Druck auf sexuelle Minderheiten weiter. Ein Gericht in St. Petersburg hat das russische LGBT-Netzwerk als extremistisch eingestuft.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Gericht in St. Petersburg hat das russische LGBT-Netzwerk als extremistisch verboten.
- Es ist bereits das sechste derartige Urteil gegen LGBT-Gruppen innerhalb weniger Wochen.
- Die betroffene Organisation kündigte an, Berufung einzulegen und ihre Arbeit fortzuführen.
Ein russisches Gericht hat mit dem russischen LGBT-Netzwerk eine weitere Organisation sexueller Minderheiten für extremistisch erklärt. «Ihre Tätigkeit auf dem Gebiet Russlands ist verboten», teilte das Gericht in St. Petersburg bei Telegram mit. Das Gericht sei damit einer Klage des Justizministeriums nachgekommen. Die Verhandlung war nicht öffentlich.
Die Organisation kündigte an, in Berufung zu gehen. «Das Gericht hat die Unterstützung der LGBTQ-Gemeinschaft, die Dokumentation von Diskriminierungsfällen, den Schutz von Rechten und grundsätzlich jede Diskussion darüber, was mit queeren Menschen in Russland geschieht, faktisch als «Extremismus» bezeichnet«, schrieb sie auf Telegram.
Die Organisation werde ihre Arbeit fortsetzen. Die englische Abkürzung LGBTQ steht für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans-Menschen sowie queere Menschen.
Russland geht vermehrt gegen LGBT-Gruppen vor
Medienberichten zufolge ist das bereits der sechste derartige Gerichtsentscheid innerhalb weniger Wochen. Zuvor seien bereits LGBT-Gruppen in Jekaterinburg, Samara und der Hauptstadt Moskau mit Hilfe des Extremismusvorwurfs verboten worden.
Das 2006 gegründete russische LGBT-Netzwerk aus St. Petersburg gilt als eine der grössten überregionalen Vereinigungen für die Rechte von Schwulen, Lesben, Bisexuellen und Transsexuellen. Seit 2021 wird die Organisation bereits vom Justizministerium im Register «ausländischer Agenten» geführt.
Seit 2013 gilt in Russland ein Verbot für die «Propaganda von LGBT». 2022 wurde die Gesetzeslage hinsichtlich der Verbreitung von Informationen über «nicht-traditionelle sexuelle Beziehungen, Pädophilie oder Geschlechtswechsel» noch einmal verschärft.
















