Gericht

Frau wehrt sich vor Zürcher Gericht gegen stationäre Massnahme

Eine Frau hat sich am Montag vor dem Zürcher Obergericht gegen eine stationäre Therapie gewehrt. Die heute 51-Jährige hatte ihren Ehemann im August 2023 in Fällanden mit Brandbeschleuniger angezündet und lebensgefährlich verletzt.

Eine 51-jährige Frau steht vor dem Zürcher Obergericht, weil sie ihren Ehemann mit Brennsprit übergossen und angezündet haben soll. (Symbolbild)
Eine 51-jährige Frau steht vor dem Zürcher Obergericht, weil sie ihren Ehemann mit Brennsprit übergossen und angezündet haben soll. (Symbolbild) - KEYSTONE/ENNIO LEANZA

Die Verteidigerin der Frau forderte am Montagnachmittag vor dem Obergericht eine ambulante Behandlung anstelle einer stationären Massnahme. Das Bezirksgericht Uster hatte die Beschuldigte im Februar 2025 wegen versuchten Mordes und Brandstiftung verurteilt.

Da sie jedoch aufgrund einer paranoiden Schizophrenie als schuldunfähig gilt, wurde anstelle einer Strafe eine stationäre Massnahme angeordnet. Die Frau verbrachte die vergangenen Monate im Hochsicherheitstrakt der Psychiatrie Rheinau.

Die Verteidigerin bezeichnete die aktuelle Unterbringung in der Hochsicherheitsstation als unverhältnismässig. Die Beschuldigte erklärte vor Gericht, sie habe ihren Mann nicht töten, sondern ihm mit dem Feuer «den Teufel austreiben» wollen. Sie habe sich über Jahre hinweg von ihm unterdrückt und kontrolliert gefühlt.

Kommentare

User #2468 (nicht angemeldet)

Heisst das, dass sie in Freiheit eine ambulante Therapie will oder wie ?

User #5407 (nicht angemeldet)

Besser eine stationäre Therapie, man weiss ja heute nie, mit einem Rückfall !!

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