Roth wertet neue Afghanistan-Abschiebungen als Untergraben von Völkerrecht

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Deutschland,

Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth (Grüne) hat die offensichtlich am Montagabend geplanten neuen Abschiebungen nach Afghanistan als faktisches Untergraben von internationalem Völkerrecht verurteilt.

Proteste gegen neue Afghanistan-Abschiebung
Proteste gegen neue Afghanistan-Abschiebung - dpa/AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Proteste gegen am Abend erwartete Sammelabschiebung vom Frankfurter Flughafen.

«Afghanistan ist nicht sicher, für niemanden, nirgends», sagte Roth den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND - Dienstagsausgaben). «Die Sicherheitslage ist katastrophal.»

Roth wies darauf hin, dass es in jüngster Vergangenheit in Afghanistan in fast allen Landesteilen zu Kämpfen, Anschlägen oder Gewalttaten gekommen sei. Die Zentralregierung kontrolliere allenfalls noch die Hälfte des Staatsgebiets, ein weiteres Drittel sei umkämpft, die Taliban seien auf dem Vormarsch. «In Afghanistan wütet einer der tödlichsten Konflikte der Welt, mit mehr als 40.000 Opfern allein im letzten Jahr», sagte die Grünen-Politikerin. «Abschiebungen nach Afghanistan sind deshalb unter keinen Umständen zu verantworten und untergraben de facto internationales Völkerrecht.»

Mehrere Nichtregierungsorganisationen riefen vor der am Abend erwarteten Sammelabschiebung vom Frankfurter Flughafen aus dort zu Protesten auf. «Mittlerweile wissen wir alle, dass Afghanistan kein sicheres Land ist und die drohenden Abschiebungen Afghanen in die Verzweiflung bis hin zu Suizidversuchen treiben», hiess es in einem Demonstrationsaufruf der Initiative «noborder ffm». Unterstützt wird der Aufruf zu der Kundgebung am Flughafen auch von der Menschenrechtsorganisation Pro Asyl sowie vom «Afghan Refugees Movement».

Abschiebungen nach Afghanistan beschränken sich in den meisten Bundesländern bisher vorwiegend auf Straftäter, von den Behörden als Gefährder eingestufte Flüchtlinge sowie sogenannte Identitätsverweigerer. Es gab aber auch Abweichungen von dieser Regel. Byern lehnt generell solche Einschränkungen ab. Frauen und Familien waren bislang nicht von Abschiebungen nach Afghanistan betroffen.

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