Das Verfahren gegen den 2003 zu lebenslanger Haft verurteilten «Heckenschützen von Washington» wird neu aufgerollt.
Oberstes US-Gericht prüft Fall von Lee Boyd Malvo
Oberstes US-Gericht prüft Fall von Lee Boyd Malvo - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Damals 17-Jähriger zu lebenslänglicher Haft ohne vorzeitige Entlassung verurteilt.
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Wie das Oberste Gericht der USA am Montag mitteilte, wird es sich ab Herbst mit der Frage befassen, ob die Verurteilung des zur Tatzeit 17 Jahre alten Lee Boyd Malvo zu zwei Mal lebenslänglich ohne vorzeitige Entlassung rechtens ist.

2012 hatte das Oberste Gericht geurteilt, dass die Verurteilung von Minderjährigen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe ohne die Möglichkeit der vorzeitigen Entlassung verfassungswidrig ist. 2016 urteilte der Supreme Court, dass seine Entscheidung rückwirkend gültig sei und das von ihm beanstandete Strafmass nur für minderjährige Straftäter gelten könne, deren Verbrechen vollständig unverbesserlicher Natur seien.

Malvo hatte im Oktober 2002 zusammen mit einem Komplizen, dem 41-jährigen Golfkriegsveteranen John Allen Muhammad, die Einwohner Washingtons und der umliegenden Gemeinden in den Bundesstaaten Virginia und Maryland wochenlang terrorisiert. Willkürlich und zu den unterschiedlichsten Tageszeiten schossen sie - versteckt im Kofferraum eines Autos - an Tankstellen und Parkplätzen gezielt auf Passanten und töteten so zehn Menschen.

Muhammad wurde 2003 zum Tode verurteilt und 2009 in einem Gefängnis in Virginia hingerichtet. Sein «Ziehsohn» Malvo ging nach den Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs in Berufung gegen seine Verurteilung zu lebenslanger Haft. Das Oberste Gericht von Virginia entschied gegen ihn, aber eine andere Instanz sprach sich für eine Wiederaufnahme des Verfahrens aus. Das Verfahren vor dem Obersten Gericht könnte Relevanz für hunderte von Gefangenen in den USA haben, die bei ihrer Verurteilung noch minderjährig waren.

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