Der US-Bundesstaat New York verklagt Präsident Donald Trump und drei Familienmitglieder wegen der illegalen Verwendung von Gelder aus seiner Familienstiftung.
Donald Trump
Donald Junior (2. von links), Eric (rechts) und Ivanka (2. von rechts) sind die Kinder von Ivana und Donald. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der US-Bundesstaat New York verklagt Präsident Donald Trump und drei Familienmitglieder.
  • Sie sollen die Gelder aus der Familienstiftung illegal verwendet haben.
  • Trump spricht auf Twitter von einem «Manöver von politischen Gegnern».

Der US-Bundesstaat New York hat Präsident Donald Trump wegen der mutmasslich illegalen Verwendung von Geldern aus seiner Familienstiftung verklagt. Die am Donnerstag veröffentlichte Klage richtet sich auch gegen seine beiden ältesten Söhne Donald junior und Eric sowie seine Tochter Ivanka. Die Trump-Familie soll gegen die für gemeinnützige Stiftungen geltenden Gesetze verstossen haben.

Generalstaatsanwältin Barbara Underwood wirft der Trump-Stiftung vor, Gelder für die «persönlichen und geschäftlichen» Interessen Trumps zweckentfremdet zu haben. So soll die Stiftung unter anderem Gelder für die Wahlkampagne des heutigen Präsidenten abgezweigt haben.

Underwood verlangt die Erstattung einer Summe von 2,8 Millionen Dollar und die Schliessung der Stiftung. Ausserdem soll es Trump für einen Zeitraum von zehn Jahren verboten werden, dem Verwaltungsrat einer wohltätigen Organisation mit Sitz in dem Bundesstaat anzugehören.

Trump meldet sich wieder über Twitter

Trump kritisierte die Klage umgehend als «lächerlich». Im Kurzbotschaftendienst Twitter kündigte er an, er werde sich nicht auf eine einvernehmliche Regelung mit der Staatsanwaltschaft zur Vermeidung eines Prozesses einlassen.

Seine Stiftung habe mehr Geld für wohltätige Zwecke ausgegeben, als sie eingenommen habe. Der Präsident beschrieb die Klage als Manöver von politischen Gegnern. Die im Staat New York regierenden «schäbigen» Demokraten «tun alles, was sie können», um ihn wegen seiner Stiftung juristisch zu belangen.

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