Nach zwölf Jahren irrtümlicher Behandlung als Deutscher gilt Nationalität als erworben

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    Der Sohn und die Enkelin eines Manns aus Brasilien, der von den deutschen Behörden irrtümlich zwölf Jahre lang als Deutscher behandelt wurde, sind Deutsche.

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    Das Wichtigste in Kürze

    • Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Nachfahren von Auswanderer in Brasilien.

    Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Dienstag im Fall von Nachfahren eines im Jahr 1853 nach Brasilien ausgewanderten Sachsen. Das deutsche Generalkonsulat hatte dem klagenden Sohn und seinem Vater vorübergehend deutsche Reisepässe ausgestellt in der Annahme, sie seien wegen ihres Vorfahren selbst Deutsche. (Az. 1 C 28.20)

    Erst später stellte das Bundesverwaltungsamt für den Kläger und seine Tochter fest, dass dies nicht der Fall war, weil der ursprünglich ausgewanderte Ururgrossvater sich nicht regelmässig in das Matrikelbuch eines Reichskonsulats eingetragen habe. Dagegen zog der Mann vor Gericht. Das Oberverwaltungsgericht Münster gab der Klage statt.

    Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte das Urteil nun. Der Vater des Klägers habe die deutsche Staatsangehörigkeit rückwirkend auf den Zeitpunkt seiner Geburt 1947 erworben, weil er zwölf Jahre lang durchgängig als Deutscher behandelt worden war. Der Irrtum der Behörden sei ihm nicht zuzuschreiben. Dieser rückwirkende Staatsangehörigkeitserwerb erstrecke sich auch auf seine Nachfahren, also seinen Sohn und seine Enkelin.

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