Maskenpflicht im Bundestag bleibt trotz AfD-Widerstands bestehen
Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Bundestag bleibt trotz der Kritik der AfD bestehen.

Das Wichtigste in Kürze
- Die AfD hat sich gegen die Maskentragpflicht im Bundestag gewehrt.
- Eine Abgeordnete war ermahnt worden, da sie keine Maske getragen hatte.
- Die Pflicht bleibt trotz der Einwände bestehen.
Die AfD wehrt sich gegen die von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) Anfang Oktober erlassene Verfügung. Schäuble hatte die AfD-Abgeordnete Franziska Gminder Anfang Oktober ermahnt. Sie hatte im Plenarsaal des Bundestages keine Maske getragen. Die Pflicht bleibt jedoch weiterhin bestehen.
Das entschied das Justiziariat des Parlaments, wie ein Sprecher des Bundestags am Freitag mitteilte. Die AfD hatte Schäuble über ihren Anwalt eine Abmahnung mit der Aufforderung geschickt, die Verfügung zur Maskenpflicht bis Freitag aufzuheben.
Die Allgemeinverfügung sei rechtswidrig, weil sie gegen das Recht der Abgeordneten auf die Ausübung ihres freien Mandats verstosse. Dies hatte es in dem Schriftsatz des AfD-Anwalts geheissen. Eine Maskenpflicht im Bundestag müsse über ein förmliches Gesetz geregelt werden.
Die AfD-Abgeordneten hatten zudem angekündigt, dass sie in der kommenden Woche ohne Mund-Nasen-Bedeckung an den Sitzungen des Bundestags teilnehmen würden.