Haft

Lebenslange Haft in Koblenzer Prozess um Staatsfolter in Syrien

AFP
AFP

Deutschland,

Im weltweit ersten Prozess um Staatsfolter in Syrien hat das Koblenzer Oberlandesgericht (OLG) den Angeklagten am Donnerstag zu lebenslanger Haft verurteilt.

Justitia
Justitia - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • 58-Jähriger soll Befehlshaber in berüchtigtem Gefängnis gewesen sein.

Die Richter sprachen den 58-jährigen Anwar R. wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, 27-fachen Mordes, Folter und weiterer Delikte schuldig. Der Beschuldigte war laut Anklage früher Mitarbeiter des Geheimdiensts des syrischen Machthabers Baschar al-Assad und soll ein Gefängnis geleitet haben.

In der Al-Khatib-Haftanstalt in der syrischen Hauptstadt Damaskus sollen unter der Befehlsgewalt des Angeklagten zwischen April 2011 und September 2012 mindestens 4000 Häftlinge mit Schlägen, Tritten und Elektroschocks gefoltert worden sein. Viele starben dabei. Das Urteil entsprach weitgehend der Forderung der Bundesanwaltschaft, die in dem weltweit mit Aufmerksamkeit verfolgten Prozess die Anklage vertreten hatte. Die Verteidigung forderte Freispruch.

Nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft hatte R. als militärischer Befehlshaber die Vernehmungsbeamten und Gefängniswärter zum Dienst in dem berüchtigten Gefängnis eingeteilt und ihre Arbeitsabläufe bestimmt. Er habe auch über das Ausmass der Folterungen Bescheid gewusst. Die Misshandlungen hätten dazu gedient, Geständnisse zu erzwingen und Informationen zu erlangen, betonte die Behörde dabei.

In dem im April 2020 gestarteten Prozess war auch ein zweiter Mann angeklagt, der als Untergebener an den Folterungen beteiligt war. Ihn verurteilte das Gericht bereits vor fast einem Jahr im Februar 2021 in einem abgetrennten Verfahren wegen Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu viereinhalb Jahren Haft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Ins Rollen war der Fall gekommen, weil nach Deutschland geflüchtete frühere Opfer ihre mutmasslichen Peiniger wiedererkannt hatten. Diese wurden im rheinland-pfälzischen Zweibrücken sowie in Berlin festgenommen. Dass der Prozess in Deutschland stattfindet, liegt am sogenannten Weltrechtsprinzip im Völkerstrafrecht. Demnach dürfen auch Taten verhandelt werden, die keinen unmittelbaren Bezug zu Deutschland haben.

Kommentare

Weiterlesen

srf
557 Interaktionen
«Alarm»
notausgang
10 Interaktionen
Crans-Montana

MEHR IN POLITIK

Washington/Tel Aviv
Donald Trump
16 Interaktionen
Washington
6 Interaktionen
Bern
Kreml
11 Interaktionen
Moskau

MEHR HAFT

Luzerner Polizei
15 Interaktionen
Yverdon-les-Bains VD
Kim Keon Hee
2 Interaktionen
Bestechlichkeit
kruglow
26 Interaktionen
Moskau
3 Interaktionen
Oslo

MEHR AUS DEUTSCHLAND

peter spuhler
6 Interaktionen
Bussnang/Berlin
gold
2 Interaktionen
Rohstofftrend
citizen vigilante
7 Interaktionen
Nach FSK-Nein
Bosch
Führungswechsel