Vor dem Wuppertaler Landgericht hat am Montag der zweite Prozess um die selbsternannte Schariapolizei im Bergischen Land begonnen.
Neuer Prozess um sogenannte Schariapolizei begonnen
Neuer Prozess um sogenannte Schariapolizei begonnen - dpa/AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Zweiter Prozess gegen sieben Männer begonnen - BGH hob Freisprüche auf.

Dies teilte ein Gerichtssprecher auf Anfrage mit. In dem Verfahren legt die Staatsanwaltschaft den sieben Angeklagten Verstösse gegen das versammlungsrechtliche Uniformverbot zur Last. Die Beschuldigten waren in einem ersten Prozess im November 2016 freigesprochen worden, der Bundesgerichtshof (BGH) hob diese Freisprüche jedoch auf.

Für das neue Verfahren beraumte das Wuppertaler Landgericht zunächst drei weitere Verhandlungstage bis zum 13. Juni an. Die sieben muslimischen Männer müssen sich nun noch einmal dafür verantworten, dass sie im September 2014 mit orangefarbenen Warnwesten mit der Aufschrift «Shariah Police» in der Wuppertaler Innenstadt unterwegs waren.

Sie sollen junge Muslime vor Gaststätten und Spielhallen zum Verzicht auf Glücksspiel, Bordellbesuche und Alkoholkonsum ermahnt und sowie stattdessen zum Moscheebesuch aufgefordert haben. Die nächtlichen Streifzüge der Männer sorgten in Nordrhein-Westfalen und darüber hinaus für Wirbel.

Das Landgericht Wuppertal stellte in dem ersten Verfahren jedoch keinen Verstoss gegen das Uniformverbot fest und sprach die Angeklagten frei. Dieses Urteil hob der BGH im Januar 2018 auf und verwies den Fall an das Wuppertaler Gericht zurück.

In dem neuen Verfahren ist dem Gerichtssprecher zufolge für den zweiten Prozesstag am Freitag der frühere Salafistenprediger Sven Lau als Zeuge geladen. Lau galt als Drahtzieher der Wuppertaler Schariapolizei.

Der frühere Islamist wurde jedoch nicht im Zusammenhang mit der Patrouille angeklagt, sondern wegen des weit schwerwiegenderen Vorwurfs der Unterstützung einer als Terrorvereinigung eingestuften Islamistenmiliz in Syrien. Lau erhielt fünfeinhalb Jahre Haft, erst vor wenigen Tagen wurde die Vollstreckung seiner Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt.

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