In Hannover ist mehreren Eilanträgen gegen die nächtliche Ausgangssperre stattgegeben worden.
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Justitia - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Entscheidung des Gerichts gilt vorerst nur für Antragsteller.

Es bestünden «Bedenken, ob die Anordnung der Ausgangssperre verhältnismässig sei», erklärte die 15. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover am Freitag. Die Region Hannover hatte verfügt, dass im Zeitraum vom 1. April bis einschliesslich 12. April das Verlassen des Hauses jeweils von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr nur bei triftigen Gründen erlaubt sei.

Die Kammer betonte, dass angesichts der hohen Corona-Infektionszahlen nicht «das Ob» weitergehender infektionsschutzrechtlicher Massnahmen in Frage stehe, sondern allein die Wahl des Mittels der nächtlichen Ausgangsbeschränkung geprüft worden sei. Die Entscheidung des Gerichts gilt vorerst nur für die Antragsteller. Diese sind nun von der nächtlichen Ausgangssperre ausgenommen.

Die Region Hannover kann gegen das Urteil Beschwerde vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einlegen.

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