Israel weist EuGH-Urteil zu Waren aus den besetzten Gebieten zurück
Israel hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Kennzeichnungspflicht von Produkten aus israelischen Siedlungen in besetzten Gebieten zurückgewiesen.

Das Wichtigste in Kürze
- Gerichtshof in Luxemburg verlangt klare Kennzeichnung von Lebensmitteln.
Die Richter in Luxemburg hätten «mit zweierlei Mass» gegen Israel entschieden, erklärte das israelische Aussenministerium am Dienstag. Weltweit gebe es wegen widerstrebender Besitzansprüche mehr als 200 Konflikte. Der EuGH habe bisher aber «kein einziges Urteil» zu Konflikten getroffen, die nichts mit Israel zu tun haben.
Die Richter des EuGH entschieden am Dienstag, dass es für Verbraucher erkennbar sein müsse, wenn Lebensmittel aus einer israelischen Siedlung in den besetzten Palästinensergebieten stammen. (Az: C-363/18) Nach EU-Recht muss auf Produkten das «Ursprungsland» angegeben sein, hilfsweise das Gebiet und der Herkunftsort. Die Richter betonten, die Herkunftskennzeichnung solle dazu beitragen, dass Verbraucher eine «fundierte Wahl» treffen könnten.