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Israel plant Militärtribunal für Hamas-Terroristen

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Israel will mutmassliche Teilnehmer des Hamas-Massakers vom 7. Oktober 2023 vor ein spezielles Militärgericht stellen.

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Die Hamas verfolgt weiter das Ziel, Israel zu zerstören und einen islamischen Staat auf historischem Palästina zu errichten. (Archivbild) - dpa

Generalstaatsanwältin Gali Baharav-Miara teilte nach Medienberichten mit, die Militärstaatsanwaltschaft solle für die Verfahren zuständig sein und nicht die zivile Staatsanwaltschaft. Sie verwies dabei auf einen Gesetzesentwurf, der im israelischen Parlament bereits in erster Lesung gebilligt wurde.

Einer der Initiatoren des Gesetzesentwurfs, Simcha Rothman, verglich die geplanten Verfahren mit den Nürnberger Prozessen 1945. NS-Kriegsverbrecher waren damals vor ein Internationales Militärtribunal gestellt worden. Rothman ist Abgeordneter der Partei Religiöser Zionismus und Vorsitzender des parlamentarischen Justizausschusses.

Nach israelischen Informationen waren an dem Angriff der islamistischen Terrororganisation Hamas und anderer extremistischer Gruppierungen auf das israelische Grenzgebiet am 7. Oktober 2023 mehr als 3.000 Terroristen beteiligt. Auch palästinensische Zivilisten beteiligten sich demnach an Gräueltaten und Plünderungen.

Die Angreifer töteten rund 1.200 Menschen in Israel und verschleppten mehr als 250 weitere als Geiseln nach Gaza. Der beispiellose Überfall auf den jüdischen Staat löste den Gaza-Krieg aus. Seitdem wurden nach Angaben der von der Hamas kontrollierten Gesundheitsbehörde im Gazastreifen mehr als 72.000 Palästinenser getötet.

Rund 1.600 der Angreifer wurden nach israelischen Angaben getötet, andere konnten wieder in den Gazastreifen entkommen. Das Nachrichtenportal «ynet» berichtete, es würden nun Anklageschriften gegen mehr als 300 Mitglieder der Hamas-Eliteeinheit «Nuchba» vorbereitet, die am 7. Oktober oder danach festgenommen wurden.

Die Anklagepunkte könnten laut dem Bericht «Völkermord, Verletzung der Souveränität oder der territorialen Unversehrtheit des Staates, Anzettelung eines Krieges, Unterstützung des Feindes in Kriegszeiten, Straftaten nach dem Antiterrorgesetz sowie Mord» lauten. «In Fällen, in denen ein Todesurteil verhängt wird und der Angeklagte keine Berufung einlegt, gilt automatisch eine Berufung als eingelegt.»

Israel hatte die Todesstrafe für Mord im Jahr 1954 abgeschafft. Das israelische Gesetz ermöglichte zwar weiter die Verhängung der Todesstrafe in bestimmten Fällen, etwa gegen NS-Verbrecher oder bei Verrat in Kriegszeiten. Die Hinrichtung des deutschen NS-Verbrechers Adolf Eichmann im Jahre 1962 war aber das letzte Mal, dass eine von einem ordentlichen Gericht in Israel ausgesprochene Todesstrafe wirklich vollstreckt wurde. Im israelischen Parlament wird gegenwärtig ein umstrittener Vorschlag über die Einführung der Todesstrafe für Terroristen beraten.

Kommentare

User #5811 (nicht angemeldet)

Und wann tritt Den Haag auf den Plan und erhebt Anklage gegen den Terror und Völkermord an den Palästinensischen Zivilisten?

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