Sozialpartner sollen kantonale Mindestlöhne unterbieten dürfen

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Bern,

Von den Sozialpartnern ausgehandelte Mindestlöhne in allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen sollen kantonale Mindestlöhne übersteuern können. Die zuständige Ständeratskommission ist wie der Nationalrat mit einer entsprechenden Vorlage einverstanden.

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Die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) begründet ihr Ja mit dem Schutz der Sozialpartnerschaft vor einer Erosion, wie die Parlamentsdienste am Dienstag schrieben. Die Kommission will ebenso einer «fortschreitenden Fragmentierung der Arbeitsbedingungen» entgegenwirken.

Allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge sollen nach dem Willen der WAK-S deshalb Vorrang bekommen vor gesetzlichen Mindestlöhnen, die die Stimmberechtigten in den Kantonen oder Gemeinden gutgeheissen haben. Mit 10 zu 3 Stimmen beantragt die WAK-S dem Ständerat, auf die Vorlage einzutreten.

Die Kommissionsminderheit will nicht auf die Vorlage eintreten. Diese sei nicht kompatibel mit der Verfassung und greife in die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen ein, macht sie geltend. Der Ständerat entscheidet im März darüber.

Dabei will sie sicherstellen, dass der Besitzstand gewahrt wird: Die Kantone Genf und Neuenburg, die Mindestlöhne haben, die jenen in allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen vorgehen, sollen nach dem Willen der Kommission ihre Regimes weiterführen können.

Das soll Lohnkürzungen unter das Niveau des aktuellen Mindestlohns ausschliessen, wie es in der Mitteilung hiess. Die WAK-S lehnte es mit 7 zu 5 Stimmen ab, die Besitzstandsklausel zu befristen auf die Geltungsdauer des Gesamtarbeitsvertrags respektive auf zwei Jahre.

Neben Genf und Neuenburg haben auch die Kantone Basel-Stadt, Tessin und Jura gesetzliche Mindestlöhne. Diese drei Kantone seien aber von der Vorlage nicht betroffen, weil dort bereits ein Vorbehalt für allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge gelte, sagte WAK-Präsident Erich Ettlin (Mitte/OW) auf Anfrage von Keystone-SDA.

Nach Angaben der Unia gibt es noch in weiteren Kantonen, Städten und Gemeinden Initiativen für gesetzliche Mindestlöhne. Gewerkschaften kritisierten das geplante Aushebeln dieser Mindestlöhne durch die Vorlage. Darunter litten Beschäftigte in Tieflohnbranchen, darunter besonders viele Frauen, schrieb die Unia.

Kantonale Mindestlöhne seien ein wichtiges Instrument gegen Lohndumping, schrieb der Gewerkschaftsbund und warnte vor einer Gefahr für die sozial flankierte Öffnungspolitik gegenüber der EU. Die Entscheide verletzten Grundprinzipien des Schweizer Rechtsstaats, trotz entsprechenden Hinweisen von Bund und Kantonen.

Auch der Bundesrat, der die Vorlage auf Verlangen des Parlaments erarbeitet hatte, lehnt sie ab. Wirtschaftsminister Guy Parmelin plädierte im Nationalrat im Juni 2025 eindringlich dafür, nicht auf den Entwurf einzutreten.

Sie sei verfassungswidrig, indem sie in die Kompetenz der Kantone zur Gestaltung ihrer Sozialpolitik eingreife, sagte Parmelin. Privatrechtliche Verträge – und das seien GAV – würden über kantonale Gesetze und legitim gefasste Volksentscheide gestellt.

Kommentare

User #1618 (nicht angemeldet)

Also die Politik kann "Mindestlohn" schreien aber in der Praxis muss der dann nicht gelten. Alles für den Linkspopulismus!

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