250 km/h: Zürcher Teenie-Raser (15) droht jetzt der Freiheitsentzug
Nach waghalsigen Fahrten müssen sich mehrere Jugendliche vor der Jugendanwaltschaft verantworten. Neben jahrelanger Ausweis-Sperre droht einem sogar Haft.

Das Wichtigste in Kürze
- Vier Teenager rasten im Kanton Zürich mit 250 km/h im gestohlenen Auto über die Autobahn.
- Den Jugendlichen drohen lange Ausweissperren, Gutachtenpflicht und harte Strafen.
- Ein 15-jährigen Lenker wird womöglich gar mit Freiheitsentzug bestraft.
Die Geschichte klingt zu verrückt, um wahr zu sein – und doch ist sie es: Vier Jugendliche zwischen 13 und 15 Jahren bretterten Samstagnacht mit einem gestohlenen 500-PS-Auto über die Autobahn.
Den Tacho katapultierten sie dabei auf 250 km/h – und das bei nasser Fahrbahn und Temperaturen unter dem Gefrierpunkt. In Wangen bei Dübendorf ZH wurden die vier Insassen schliesslich verhaftet.
Zwei von ihnen – 14 und 15 Jahre alt – sollen das Fahrzeug abwechselnd gelenkt haben. Sie werden sich vor der Jugendanwaltschaft wegen Raserfahrt und Entwendung eines Motorfahrzeugs verantworten müssen.
Als wäre das nicht genug, war es wenige Stunden zuvor im Zürcher Oberland bereits zu einem ähnlichen Vorfall gekommen: In Esslingen wollte eine Patrouille ein Fahrzeug kontrollieren, doch der 17-jährige Lenker missachtete die Anhaltezeichen, beschleunigte stark und flüchtete.
Später stellte er sich der Polizei. Das Auto hatte er zuvor seinen Eltern entwendet. Auch in diesem Fall wiegen die Vorwürfe schwer: Grobe Verletzung der Verkehrsregeln und Hinderung einer Amtshandlung.
Administrative Massnahmen: Lange Sperren und psychologische Abklärung
Ihre waghalsigen Fahrten werden für die Teenager einschneidende Konsequenzen haben – sowohl administrativ als auch strafrechtlich.
Das Strassenverkehrsamt kann grundsätzlich Verwarnungen, Entzüge sowie Abklärungen der Fahreignung anordnen. Die Massnahme hängt von der Schwere der Widerhandlungen ab. Diese wirken ausserdem bei späteren Gesuchen um Lernfahr- und Führerausweis nach.
Wer nun ohne Führerausweis fährt, «erhält während mindestens sechs Monaten nach der Widerhandlung weder Lernfahr- noch Führerausweis». Das erklärt Peter Hotz vom Zürcher Strassenverkehrsamt gegenüber Nau.ch.
In besonders schweren Fällen wie Raserdelikten könne diese Frist auf «bis zu zwei Jahre oder länger» ausgedehnt werden.

Raserinnen und Raser – ob volljährig oder minderjährig – müssen sich ausserdem einer verkehrspsychologischen Begutachtung unterziehen. Erst wenn ein positives Gutachten vorliege, sei eine Zulassung zum Strassenverkehr wieder möglich, so Hotz.
Und schliesslich gilt: Nach Raserdelikten werden den Fehlbaren sämtliche Führerausweise, mitsamt Spezialkategorien und Unterkategorien, entzogen. Sind also die Teenie-Raser im Fall Wangen im Besitz eines Mofa-Ausweises, werden sie diesen abgeben müssen.
Jugendstrafrecht: Freiheitsentzug bis zu einem Jahr möglich
Neben den administrativen Folgen drohen den Jugendlichen auch empfindliche Strafen.
Zur Anwendung kommt das Jugendstrafrecht. Es kennt sowohl Strafen als auch erzieherische Massnahmen.
Je nach Alter stehen bei vergleichbaren Delikten «eine persönliche Leistung oder ein Freiheitentzug im Vordergrund», schreibt die Zürcher Oberjugendanwaltschaft.
Bei besonders gravierenden Tempoexzessen wird es ernst: «Bei Raserfahrten müssen über 15-Jährige mit bis zu einem Jahr Freiheitsentzug rechnen», erklärt Sprecherin Esther Pioppini gegenüber Nau.ch. Damit droht zumindest dem älteren der beiden Lenker aus Wangen eine Freiheitsstrafe.
Schutzmassnahmen sollen Rückfall verhindern
Zusätzlich prüfen die Behörden sogenannte Schutzmassnahmen. Diese sollen die Jugendlichen wieder auf den rechten Weg bringen. «Dabei werden die persönlichen Verhältnisse des Jugendlichen sowie sein Umfeld genau angeschaut», sagt Pioppini.
Je nach Situation reichen die Eingriffe von einer engen Begleitung im Alltag bis hin zu therapeutischer Unterstützung. Möglich sei auch «eine Unterbringung in einer offenen oder geschlossenen Institution».

Das Jugendstrafrecht gilt als sogenanntes Täterstrafrecht: Anders als im Erwachsenenstrafrecht steht bei Minderjährigen nicht primär die Tat im Zentrum, sondern die Person dahinter.
Es geht primär um die Rückfallprävention, Förderung und soziale Eingliederung des Täters. «Ziel ist die Integration in die Gesellschaft», sagt Pioppini.
Massnahmen gegen jugendliche Verkehrssünder nehmen zu
Ein Blick in die ADMAS-Statistik des Bundes zeigt: Gegen unter 19-Jährige werden immer mehr administrative Massnahmen wie Verwarnungen, Ausweisentzüge und verkehrspsychologische Untersuchungen verhängt. Die Zahl stieg schweizweit von 8264 im Jahr 2020 auf 11'596 im Jahr 2024 – eine Zunahme von 40 Prozent.
Auch bei den geschwindigkeitsbedingten Ausweisentzügen gegen unter 19-Jährige zeigt sich ein klarer Anstieg: Wurden 2020 noch 1797 entsprechende Entzüge registriert, waren es 2024 bereits 2976 – ein Plus von 65 Prozent.











